französische Ziel zum mindesten auf eine Zerstückelung des Saargebiets hinstrebt,
haben wir in dem Abschnitt über die Warndtgefahr bewiesen, und der
Generaldirektor der französischen Grubenverwaltung in Saarbrücken hat diese
Absicht offen zugegeben, indem er den französischen Kohlenraub an den
Warndtflözen mit einer „kleinen Grenzberichtigung'“ verglich.
Der Anfang damit ist gemacht, der französische Appetit wird weiter gehen.
Daß Frankreich gar nicht daran denkt, das Ergebnis
der Volksabstimmung zu respektieren, hat es ja klar genug
zu erkennen gegeben, indem es sich bemühte, im Versailler Vertrag eine
Bestimmung festzulegen, nach der eine zugunsten Deutschlands
Homburg (Pfalz) mit dem Karlsberg
ausfallende Abstimmung annulliert und das Saar—
gebietzuFrankreichgeschlagenwerdensollte, falls das
Reich nicht in der Lage sei, den Rückkaufspreis für die
SaargrubeninGoldbarzuerlegen. Eine offenkundigere Verhöhnung
des Selbstbestimmungsrechtes der Völker kann
es nicht geben! Zum Glück für das Saargebiet ist es noch gelungen, diese
hinterhällige Bestimmung bei der endgültigen Formulierung des Versailler
Verkrages wieder auszumerzen.
So lagert also über der Zukunft des Saargebiets noch immer so manch
tiefer Schatten, für einen Optimismus ist kein Raum und diese Erkennknis
muß überall im Reiche und im Saargebiet die Kräfte vereinigen, bis zum
letzten Augenblicke für die Deutscherhaltung des Saargebiels einzukreten.