wissermaßen erneut zu seinen Ausführungen von Locarno bekannt, als er
am 10. September 1928 in Genf erklärte: „Locarno ist keine Rede, es war
eine Tat“.
Und dennoch: Locarno hat nicht das gehalten, was es versprach. Im
Rheinland sind die Besatzungslasten kaum wesentlich geringer geworden und
das Saargebiet wartet noch immer darauf, daß man die Bestimmungen des
Saarstatuts lebendig werden läßt, d. h., daß man die Bestimmungen aufhebt,
die durch die Entwicklung der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse sich
von selbst aufgehoben haben. Wenn in Versailles die Saarregelung erfolgt ist
mit Rücksicht auf die Zerstörung der nordfranzösischen Gruben, dann hat heute
die Aufrechterhaltung des Saarregimes keine vertragliche Berechtigung
mehr. Die Förderleistung der nordfranzösischen Gruben hat sich weit über
die Vorkriegsförderung hinaus entwickelt. Die Voraussetzung zur Über—
eignung der Saargruben an Frankreich fällt also fort und damit die Aufrechterhaltung
eines politischen Sonderregimes. Und wenn man schließlich eine
15jährige Besinnungszeit für die Bevölkerung festsehzte, damit sie über ihre
künftige staatliche Zugehörigkeit sich schlüssig werden möge, dann hat sie ihre
Willensmeinung nicht einmal, sondern hundert. und kausendmal in den zurückliegenden
zehn Jahren bekundet: restlose, bedingungslose Rück—
kehr zum deutschen Vaterland.
Dennoch aber wird das Saarregime aufrechterhalten, obwohl man sich
auch innerhalb der zuständigen französischen Kreise längst klar darüber
geworden ist, daß das Saargebiet für sie eine nie zu erreichende Frucht
bedeutet. Meint man es in Frankreich mit der deutsch-französischen Ver—
ständigung wirklich ehrlich, dann hätte man unbeschadet der deutsch-französischen
Rheinlandverhandlungen die Saargruben an Deutschland zurück-—
zugeben. Wenn diese Einsicht sich nicht zur Tat entwickeln konnte,
dann einmal wegen des neuen Poincarékurses, zum anderen wegen jener
Bestrebungen, die noch immer auf die Erringung des Saargebiets oder eines
Teiles gerichtet sind.
Es ist an andrer Stelle darauf hingewiesen worden, wie viele französische
Kreise aus wirtschaftlichen und politischen Gründen künstlich eine Wirtschafkseinheit
zwischen saarländischer und lothringischer Industrie herzustellen ver—
suchen. Zehn Jahre haben sich diese Kreise daran gewöhnt, das Saargebiet
auszubeuken wie eine Reparationskolonie im schwärzesten Erdteil. Den Stand
der Saarfrage festzustellen heißt heukte, den Grad der Verarmung, der
fozialen Rückständigkeit, der verwaltungspolitischen
Autokratie, der demokratischenEntrechktungaufzeigen.
Abgewirkschaftete Gruben, ungenügender Kohlenabsatz, ungesunde Zollpolitik,
rückständige Sozialversicherung, unklare Wirtschaftsverhältnisse, naturwidrige
Kulturpropaganda, verktragswidrige Ausbeukungsmethoden und neue
Versuche zur Schaffung einheitlicher Wirkschaftsgestaltung zwischen Saargebiet
und Lothringen kennzeichnen das Ergebnis einer zehnjährigen Völker—
bundsverwaltung an der Saar, geben den heutigen Stand der Saarfrage an.
Zehn Jahre Fremdregime an der Saar haben bewiesen, daß geschichtliche,
wirtschaftliche, kulturelle und bevölkerungsmäßige Entkwicklung nicht
durch einen Willkürakt aus der Wesensart eines Volkes und Landes ge—