Franzosen im Saargebiet seien Adressen an Poincaré gerichtet worden, um
wieder mit Frankreich vereinigt zu werden. Die zweite Lüge war die Be⸗
hauptung der französischen Diplomatie, daß Frankreich zum Ersatz der von den
Deutschen in Frankreich verursachten industriellen Zerstörungen, insbesondere
in der Kohlen und Industriegegend des Norddepartements und des Departements
Pas de Calais, einen Sonderanspruch auf eine Reparation im Saarbecken
habe. Der Ausfall der französischen Kohlenförderung infolge dieser Zer⸗
störungen wurde dabei auf rund 20 Millionen Tonnen angegeben, und zum
Röchling'sches Eisen- und Stahlwerk Völklingen (Teilansicht).
teilweisen Ausgleich dafür wurde die glatte Abtrekung (lies Raubh) des Saarbeckens
als Reparation als unerläßlich bezeichnet. Um die Sache schmackhafter
zu machen, wurde darauf verwiesen, daß es sich hier um „eine leichte Repa⸗
ration“ handle, da sich die Saargruben fast ausschließzlich in Staatsbesitz
befänden und eine Uebereignung von Staat zu Staat keinerlei Schwierig ·
keiten böte. Ueber das Geschick der durch diese „leichte“ Reparation bedrohten
Menschen schritt die franzöͤsische Begehrlichkeit einfach hinweg! Hatte Wilson
zwar der glatten Annexion des Saargebiets durch Frankreich seinen entschiedenen
Widerspruch entgegengesetzt und damit das Schlimmste noch ver—
hütet, so wurde er diesen lügnerischen Argumenten gegenüber doch wieder
wankelmütig und stimmte schließlich, zur Sicherung der Ausbeutung der
Saargruben durch Frankreich, der Lostrennung des Saargebietes vom Reiche
bis zum Jahre 1935 zu. Damit war das Versailler Unrecht am
Saargebietbesiegelt!