Full text : Verhandlungen zwischen der deutschen Regierung und der Regierungskommission des Saargebiets in Heidelberg vom 10. bis 13. April 1922

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Der Vorsitzende der deutschen Delegation entgegnet, daß die deutsche Regierung natürlich
gern bereit sein werde, dem Wunsche der Regierungskommission, bei der Präsentation von mittlerer
und unteren Beamten nach Möglichkeit die aus dem Saargebiet stammenden Kandidaten zu be
rückfichtigen, daß aber das Vorschlagsrecht der deutschen Regierung für sämtliche Beamte anerkann
worden sei und überhaupt die Grundlage für die ganze getroffene Einigung bilde.
Die Delegation der Regierungskommission ist mit dieser Erklärung einverstanden.
Es wird weiter Einverständnis darüber festgestellt, daß unter dem Ausdruck »fonctionnaire,
sowohl eigentliche Beamte wie auch Angestellte zu verstehen sind.
Das Mitglied der Regierungskommission Dr. Hector erwähnt ferner, daß sich die Regierung«
kommission ein Agrement bezüglich des deutschen Kommissars vorbehalten müsse.
Der deutsche Vorsitzende erklärt sich hiermit einverstanden.
Es wird schließlich noch kurz die Form des über die Verhandlungen zu errichtenden
Schlußprotokolls
erörtert. Im beiderseitigen Einvernehmen wird beschlossen, in dieses Schlußprotokoll eine Schieds
gerichtsklausel in der üblichen Form anfzunehmen. Die Delegation der Regierungskommission
ist mit der ihr von der deutschen Delegation vorgelegten Fassung der Schiedsgerichtsklausel ein
verstanden. Sie benennt als ihren Vertreter in dem Schiedsgericht den Generalsekretär der
Regierungskommission Herrn Morize. Der Vorsitzende der deutschen Delegation beneunt als den
deutschen Vertreter den Vortragenden Legationsrat v. Friedberg. Es herrscht Einverständnis
darüber, daß die genannten beiden Herren das Recht haben, zu ihrer Unterstützung im Bedaris
falle sachverständige Mitarbeiter heranzuziehen.
Die letzte Zusammenkunft zwecks Unterzeichnung des Schlußprotokolls wird auf heute abent
./328 Uhr festgesetzt.
Die Sitzung wird hierauf geschlossen.
            
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