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Gegenvorschlag der Delegation der Regierungskommission sei in der Zwischenzeit auch von der
deutschen Delegation geprüft worden. Er bedaure aber sagen zu müssen, daß die deutsche
Delegation diesen Vorschlag nicht für praktisch halte und ihn ablehnen müsse. Er stelle hiernach
fest, daß leider auch in diesem Punkt eine Übereinstimmung zwischen den beiden Delegationen
nicht habe erzielt werden können. Unter diesen Umständen sehe er keinen Anlaß, in die protokollarische
Zusammenfassung des Ergebnisses der Verhandlungen irgend welche Bestimmungen über die
Beamtenpensionen aufzunehmen, weder bezüglich der Altpensionäre, noch bezüglich der Neupensionäre.
Der Vorsitzende der deutschen Delegation stellt weiterhin die Frage, ob die Delegation der
Regierungskommission zu den ihr am gestrigen Tage übermittelten Vorschlägen bezüglich der
Lebensmittelzuschüsse
eine Antwort zn erteilen habe.
Der Vorsitzende der Delegation der Regierungskommission verliest hierauf die aus der An—
lage zu vorliegendem Protokoll ersichtliche Erklärung.
Der Vorsitzende der deutschen Delegation bemerkt hierauf, daß er nach dieser Erklärung
zu seinem Bedauern in einem weiteren Punkte feststellen müsse, daß es zu einer Einigung nicht
gekommen sei. Um die Verhandlungen nicht zu verlängern, wolle er lediglich bemerken, daß er
der deutschen Regierung alle Rechte vorbehalten müsse. Es würde nun noch die Frage der
künftigen Lieferungen von Lebensmitteln
nach dem Saargebiet übrig bleiben. Obwohl nach dem gestrigen deutschen Vorschlag diese Frage
mit der Frage der Beteiligung des Saargebiets an den Reichszuschüssen für die vergangenen
Lieferungen verknüpft worden sei, wäre er an und für sich bereit, diese Frage zu erörtern. Die
deutsche Regierung würde also vorläufig geneigt sein, die Belieferung des Saargebiets unter den
gestern angegebenen Bedingungen fortzusetzen. Natürlich würde dies nicht auf unbestimmte Zeit
geschehen, vielmehr würde die Belieferung fortdauern in der Hoffnung, daß die deutsche Regierung
mit der Regierungskommission über die Frage der Beteiligung an den Zuschüssen zu einer
Einigung gelangen werde. IJedenfalls werde es zweckmäßig sein festzustellen, daß vom 1. Juni
ab die Lieferungen unter den mitgeteilten Bedingungen erfolgen würden. Wegen der Frage der
Zuschüsse behalte er sich vor, dem Präsidenten der Regierungskommission eine ausführliche Dar—
legung des deutschen Standpunktes zugehen zu lassen, um auf Grund dieser Darlegnng eine
Stellungnahme der gesamten Regierungskommission zu dieser Frage herbeizuführen.
Der Vorsitzende der Delegation der Regierungskommission bemerkt, daß dies genau der
Verschlag sei, den er selbst zu machen gedachte.
Der Vorsitzende der deutschen Delegation stellt diese Übereinstimmung über die weitere Be—
handlung der Angelegenheit fest und knüpft daran die Frage, ob Einverständnis darüber herrsche,
daß die Lieferung vom 1. Juni unter den gestern mitgeteilten Bedingungen erfolgen solle.
Das Mitglied der Regierungskommission, Dr. Hector, erwidert, daß er keine Vollmacht habe,
über die mitgeteilten deutschen Bedingungen zu verhandeln und diese daher lediglich zur Kenntnis
nehmen könne, er müsse aber darauf hinweisen, daß nach seiner Auslegung die zwischen der
deutschen Reichsgetreidestelle und den Kommunalverbänden des Saargebietes abgeschlossenen Ver⸗
träge die Reichsgetreidestelle zur Lieferung unter Einhaltung der vereinbarten Preise bis zum
Ende des Wirtschaftsjahres 1921 verpflichtet sei.
Der Vorsitzende der deutschen Delegation stellt fest, daß, trotz der Unmöglichkeit, diese
Frage jetzt zu klären, die Regierungskommission jedenfalls nicht im Zweifel darüber sein könne,
daß vom 1. Juni ab die Lebensmittellieferungen nur unter den mitgeteilten Bedingungen erfolgen
könnten, daß diese Lieferung nur vorläufig sei, und daß die deutsche Regierung sich vorbehalten
müsse, je nach der Entscheidung, die in der Frage der Beteiligung der Regierungskommission an