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Anlage 4.
(Neunte Vollsitzung.)
Vorschlag der deutschen Delegation für eine Gesamtregelung der
noch unerledigten wichtigeren Fragen.
Bezüglich der
Altpensionãre
hat die deutsche Delegation ihren Standpunkt wiederholt dargelegt. Unter der Voraussetzung,
daß über die folgenden Fragen eine Einigung erzielt wird, will sie die Verhandlungen durch ein
Zurückkommen auf diesen Punkt nicht länger aufhalten und erklärt daher die Bereitwilligkeit
der deutschen Regierung zur Ubernahme dieser Pensionen. Mit Rücksicht darauf, daß selbst—
verständlich die deutsche Regierung den Altpensionären im Saargebiet die seit dem 10. Januar 1920
für die übrigen deutschen Altpensionäre eingeführten Pensionserhöhungen nicht vorenthalten wird,
erblickkt die deutsche Delegation hierin ein weites Entgegenkommen, da die Sachlage genau
dieselbe ist wie bei den erhöhten Sätzen der Militärrenten.
Bezüglich der
Neupensionäre
stößt der Vorschlag der Regierungskommission praktisch auf die größten Schwierigkeiten. Die
deutsche Delegation bemerkt, daß ihr Vorschlag der Zahlung einer jährlichen Abfindungssumme
nach Maßgabe der gezahlten Gehälter dem von der Regierungskommission aufgestellten Grundsatz
der Teilung der Neupensionen im Verhältnis der geleisteten Dienste völlig Rechnung trägt. Die
deutsche Delegation empfiehlt daher angelegentlichst die Annahme ihres Vorschlags, der sich, wie
ausdrücklich bemerkt wird, ausschließlich auf die von deutschen Verwaltungen zur Verfügung
gestellten Beamten bezieht.
In der Frage der
Lebensmittelzuschüsse
hält die deutsche Delegation ihren Rechtsstandpunkt nach wie vor für unanfechtbar. Die
deutsche Regierung ist angesichts ihrer Finanzlage und ihrer finanziellen Verantwortlichkeit gegen—
über ihren Gläubigern nicht in der Lage, auf diese hohe Forderung zu verzichten. Um indes
der Regierungskommission die Behebung der Schwierigkeiten zu erleichtern, die sich für sie
angesichts der Eigenart der staatsrechtlichen Konstruktion des Saargebiets bei der sofortigen
Zahlung dieser Summe ergeben würden, macht die deutsche Delegation folgenden Vorschlag:
Die Regierungskommission des Saargebiets verpflichtet sich, die von der deutschen Regierung
vom 10. Januar 1920 bis 31. Mai 1921 für die Verbilligung der Lebensmittel für das Saar⸗
gebiet aufgewendeten Zuschüsse jeweils vom ersten des auf die Lieferung folgenden Monats ab
mit 5 v. H. zu verzinsen. Erläuternd wird hierzu bemerkt, daß die deutsche Regierung die für
die Verbilligung von Lebensmitteln aufgewendeten Summen selbst im Kreditwege beschafft hat
und mit 5 v. H. verzinsen muß, daß also insoweit eine steuerliche Belastung der deutschen
Bevölkerung stattfindet.