Full text : Verhandlungen zwischen der deutschen Regierung und der Regierungskommission des Saargebiets in Heidelberg vom 10. bis 13. April 1922

Bezüglich der Punkte a und b liegen deutscherseits bereits ausgearbeitete Vorschläge vor.
Die Ergebnisse der Verhandlungen würden in einem Schlußprotokoll niedergelegt werden, von
dem beide Teile beglaubigte Ausfertigungen erhalten würden.
Der Vorsitzende der Delegation der Regierungskommission des Saargebiets schlägt vor,
zunächst im Laufe des heutigen Tages die Grundsätze der der Lösung bedürftigen Fragen zu
erörtern, woran sich im Laufe des morgigen Tages Beratungen der beiderseitigen Sachverständigen
schließen könnten. Er hält es für wünschenswert, die Verhandlungen möglichst ohne Unter—
brechung in Berlin zu Ende zu führen, da eine baldige Lösung der Fragen dringend erwünscht
sei. Dieser Vorschlag wird angenommen.

Die Erörterung geht sodann über auf den ersten Verhandlungspunkt:
Festsetzung eines Stichtags für die finanzielle Abrechnung.
Der Vorsitzende der deutschen Delegation schlägt vor, den 10. Januar 1920 als all—
zemeinen Stichtag anzunehmen. Dieser Tag ist nach deutscher Ansicht der einzige, der vom
cechtlichen Gesichtspunkt aus in Frage kommen kann. Deutschland hat zwar nach dem 10. Januar
1920 die Verwaltung des Saargebiets fortgeführt, aber nur auf besonderen Wunsch der alliierten
Mächte, um kein Vakuum entstehen zu lassen. Deutschland ist deshalb der Ansicht, daß die
Zahlungen, die es nach dem 10. Januar 1920 bezüglich des Saargebiets geleistet hat, als Vor—
schüsse zu betrachten sind, die der Erstattung unterliegen.
Nach einem Meinungsaustausch über die mit dem Stichtag zusammenhängenden Fragen
erklärt der Vorsitzende der Delegation der Regierungskommission des Saargebiets, daß er dem
10. Januar 1920 als Stichtag zustimme unter der Voraussetzung, daß über die Modalitäten
eine Einigung zwischen den beiderseitigen Sachverständigen erzielt wird.
Bei der Berechnung des Defizits bei der Eisenbahn- und Postverwaltung werden sich
Schwierigkeiten ergeben. Mit Rücksicht hierauf wird auf Vorschlag der Delegation der Regierungs—
kommission des Saargebiets in Aussicht genommen, bei diesen Verwaltungen nicht genau ab—
zurechnen, sondern einen Pauschalbetrag auf Grund von Schätzungen festzusetzen. Für die anderen
Verwaltungszweige gilt jedoch dieser Grundsatz nicht. Von deutscher Seite wird mitgeteilt, daß
nach vorläufiger Berechnung das Defizit vom 10. Januar bis zum 1. April 1920 bei der Eisen—
bahn rund 28*/, Millionen, bei der Post rund , Million Mark betrage.
Es herrscht Einverständnis darüber, daß das Gebiet, auf das der Stichtag angewendet
werden muß, das Saargebiet in der Gestalt ist, wie es durch die endgültig festgesetzte Grenze
bestimmt ist, daß mit anderen Worten die endaültige Grenze in Ansehung des Stichtages rück—
wirkende Kraft haben soll.
Der Sachverständige der Delegation der Regierungskommission des Saargebiets macht
aufmerksam auf zwei Punkte, die noch besonderer Erörterung bedürfen, nämlich einmal die Ab—
rechnung der Forstverwaltung, für die Sondergrundsätze gelten, und zweitens die Abrechnung
bezüglich der durch die Grenze durchschnittenen Verwaltungsbezirke.

An zweiter Stelle kommt zur Erörterung die
Frage der allgemeinen finanziellen Beziehungen zum Saargebiet.
Der Vorfitzende der deutschen Delegation legt den deutschen Standpunkt zu dieser Frage
wie folgt dar: Das Saargebiet ist verpflichtet, an der Verzinsung der deutschen Reichs- und
Staatsschulden verhältnismäßig teilzunehmen. Die meisten Eisenbahnen des Gebiets, viele öffent—
liche Gebäude und sonstige Unternehmungen sind aus Anleihemitteln errichtet worden. Die Teil—
nahme des Saargebiets an dem Zinsendienste der deutschen Reichs- und Staatsanleihen dient
deshalb lokalen Zwecken. Indes ist die deutsche Regierung unter der Voraussetzung, daß die
            
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