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Anlage 2.
Neunte Vollsitzung.)
Die deutsche Delegation weiß durchaus das in dem letzten Vorschlag der Delegation der
Regierungskommission liegende Entgegenkommen zu würdigen. Zu ihrem Bedauern ist sie indes
nicht in der Lage, das in diesem Vorschlag enthaltene Angebot anzunehmen. Sie sieht sich
daher genötigt, ihrerseits nochmals einen Gegenvorschlag zu machen. Bei diesem Vorschlag
berücksichtigt die deutsche Delegation in vollem Umfange dirjenigen budgetären Gesichtspunkte,
auf die es der Regierungskommission hauptsächlich ankommt. Die deutsche Delegation verzichtet
daher auf den Vorschlag der Zahlung einer Gesamtsumme oder der Teilnahme der Regierungs—
kommission bei der Aufbringung der Gesamtrenten, obgleich sie vom rein praktischen und
rechnerischen Standpunkte aus dieses für sehr viel einfacher und zweckmäßiger halten würde.
Vielmehr knüpft die deutsche Delegation den Vorschlag ausschließlich an die Aufbringung der
Summe S8 und begrenzt die hiernach der Regierungskommission zugedachten Lasten auf alle Fälle
auf eine Höchstsumme. Der deutsche Vorschlag lautet hiernach folgendermaßen: Die Regierungs
kommission des Saargebiets trägt drei Viertel der Kosten, die aus der Erhöhung der Militärrenten
durch die Einführung der höheren Sätze des Reichsversorgungsgesetzes im Saargebiet entstehen
Die Beitragsleistung der Regierungskommission wird aber auf die Summe von 12,, Millionen
Mark jährlich begrenzt.