Full text : Verhandlungen zwischen der deutschen Regierung und der Regierungskommission des Saargebiets in Heidelberg vom 10. bis 13. April 1922

2*

durch eine gemischte Gerichtsbarkeit entschieden werden sollen, für die die gleichen Grundfsätze
gelten sollen, wie für die Invaliditäts- und Hinterbliebenenversicherung.
Bezüglich der

Krankenkassen
besteht Einverständnis, daß auf dem Gebiet des Krankenkassenwesens es einer besonderen
Abmachung nicht bedarf
Bezüglich der

Angestelltenversicherung
bemerkt Herr Frantzen, daß die Regierungskommission eine besondere Landesversicherungsanstalt
für Angestellte im Saargebiet zu errichten beabsichtige. Er ist der Ansicht, daß für die
Angestelltenversicherung dieselben Grundsätze maßgebend sein müssen, wie für die Invaliden—
versicherung. Seitens der deutschen Delegation wird dem beigepflichtet mit der Maßgabe, daß
auch hier von einer Herausgabe mathematischer Reserven nicht die Rede sein könne.
Die Sitzung wird hierauf geschlossen.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.