Full text : Verhandlungen zwischen der deutschen Regierung und der Regierungskommission des Saargebiets in Heidelberg vom 10. bis 13. April 1922

—14

Unmöglichkeit, die ihr obliegenden Verpflichtungen zu erfüllen, da diese Erfüllung die Aufrecht
erhaltung des bisherigen Zustandes zur Voraussetzung habe. Die deutsche Regierung brauche
die Verantwortlichkeit in keiner Weise zu scheuen, denn ihr Rechtsstandpunkt sei in dieser Be—
ziehung sehr gut fundiert. Herr Frantzen meint, es sei nunmehr bei der deutschen Regierung,
Vorschläge zu machen zur Lösung der unzweifelhaften Schwierigkeiten, die sich aus dem besonderen
Regime für das Saargebiet auf dem Gebiet des Versicherungswesens ergäben. Der deutsche Vor—
sitzende erkennt diese Schwierigkeiten an und erklärt sich bereit, einen Vorschlag zu machen, aller—
dings mit dem Vorbehalt, daß er vorläufig nur ganz perfönlicher Natur sei, da er noch nicht
einmal Gelegenheit gehabt habe, sich darüber mit den Sachverständigen der maßgebenden Reichs
ressorts zu unterhalten. Da es unmöglich sei, die deutschen Versicherungsträger und die deutsche
Versicherungsgerichtsbarkeit vollkommen vom Saargebiet auszuschalten, müsse ein anderer Weg
gewählt werden. Man müsse der Regierungskommission ein Mitwirkungsrecht einräumen bei
den für das Saargebiet hauptsächlich in Betracht kommenden Versicherungsträgern und bei der
deutschen Versicherungsrechtsprechung. Er dächte sich dies so, daß etwa die Regierungskommission
ein Mitglied des Vorstandes der Landesversicherungsanstalt der Rheinprovinz ernenne oder, wenn
ihr das lieber wäre, daß ihr das Recht zur Gestellung eines Kommissars bei dieser Versicherungs—
anstalt eingeräumt würde, der die Rechte der Bewohner des Saargebiets bei dieser Anstalt wahr—
zunehmen hätte. Außerdem könne ihr das gleiche Recht bei der Reichsversicherungsanstalt in
Berlin eingeräumt werden. Er glaube, daß damit allen billigen Ansprüchen Genüge geschehen
sei und empfiehlt diesen Vorschlag der Regierungskommission zur Annahme im Interesse einer
gedeihlichen Weiterentwickelung des großen Werkes der deutschen Versicherungsorganisation
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.