Das ist eine der vielen Streitfragen, die bei der Auslegung
des Friedensvertrages entstehen kann; bei jedem einzelnen
Abschnitte finden sich solche. Da es sich hier um die völkerrechtliche
Stellung eines wichtigen Gebietes handelt, so lohnt
es sich, auf diese Frage näher einzugehen. Nirgends finden wir
fest umschriebene Grenzen, immer nur vage Bestimmungen.
Und im Falle des Streites, wenn Deutschland auf offenkundige
Widersprüche aufmerksam macht, immer und immer wieder
die Berufung auf die momentane Macht. Kein Eingehen auf
eine rechtliche Untersuchung, sondern immer nur ein „vae
victis‘‘.