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zu achten — seien, dieses wird die Zukunft lehren.
Sollte er das durchsetzen, dann sind auch die Bestimmungen
des Saarabkommens von einem Wechsel der Staatshoheit innerhalb
des Saargebiets unabhängig.
In diesem rein völkerrechtlichen Sinne können wir beim
Saarbecken-Abkommen von einem Staatsservitut des Völkerbundes
und Frankreichs sprechen. Dieser juristische Begriff
erklärt annähernd die eigentümliche Lage des Gebietes. Außerdem
ist diese Auffassung für Deutschland nicht unvorteilhaft.
Erstens rein rechtlich genommen.
Ein jedes servitutberechtigte Privatrecht findet eine gesetzliche
Schranke an dem fortbestehenden Recht des Eigentümers.
Dasselbe ist auch im Völkerrecht der Fall. Die deutsche
Souveränität im Saargebiet ist die Grenze, über die die
Ansprüche des Regierungsausschusses und Frankreichs nicht
gehen dürfen. Nur soweit es vertraglich feststeht, hat Deutschland
auf gewisse Hoheitsrechte verzichtet. In dubio pro debitore.
Zwar hat sich Deutschland im voraus nach $ 33 der Anlage
einer jeden Entscheidung des Regierungsausschusses in
Fragen der Auslegung dieses Vertrages unterworfen. Aber
Recht bleibt Recht.
Bei der Schilderung der Lage im Saargebiet habe ich stets
versucht, diese Grenze der Forderungen zu betonen: eine jede
Uebertretung ist Bruch des Friedensvertrages. Soll der Völkerbund
eine unparteiische Instanz werden, so möge er es an
diesem komplizierten Falle beweisen. Sein gutes Recht muß
Deutschland immer wieder betonen.
Auch politisch halte ich die von mir vertretene Auffassung
für Deutschland als vorteilhaft. Es muß deutscherseits immer
betont werden, daß nur der Völkerbund durch das Saarabkommen
Rechte erworben hat, in keinem Falle Frankreich direkt
und allein. In dieser Form wird ein unmittelbares Verhandeln
mit Frankreich vermieden, und es können deutscherseits die
verschiedenen politischen Gegensätze im Völkerbunde gegeneinander
ausgespielt werden. Ich glaube, daß solch eine Posi-BD
für Deutschland vorteilhafter ist, als der direkte Weg mit
aris.
Ob die im Versailler Vertrag gefundene Regelung eine
glücklich gewählte ist? Wohl kaum. Das Deutsche Reich ist
nicht die Türkei, die in ihrer Ohnmacht einen jeden Uebergriff
Oesterreichs dulden mußte. Die Einwohner des Saargebiets
sind keine Bosniaker. An dem Tage, an dem ich diese
Arbeit beschließe, ist im Saargebiet der allgemeine Streik der
Angestellten ausgebrochen. Da das Deutsche Reich nicht für
ein Recht der Bevölkerung eintreten kann, greift dieselbe zur
Selbstwehr. Solange der Völkerbund fortfahren wird, die
Rechte Frankreichs höher zu schätzen, als das „Wohlergehen
der Bevölkerung“, solange wird auch keine Ruhe im Saargebiete
herrschen.