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Analog steht es auch mit dem Saargebiet. Dasselbe ist
deutsches Anschluß- resp. französisches Anschluß - Zollgebiet
geworden. In diesem Falle ist kein spezieller Anschlußvertrag
geschlossen worden. Durch Ratifikation des Friedensvertrages
ist auch der Uebertritt des Saarbeckens zum französischen Zollsystem
ausgesprochen worden. Dadurch kommen aber noch
lange nicht französische Zollgesetze im Saargebiet zur Geltung.
Wie seiner Zeit in Luxemburg*®) bedarf es dazu einer parallelen
Gesetzgebung, einerseits Frankreichs und andrerseits eines gesetzgeberischen
Aktes im Saargebiet, der das französische
Recht als rechtsverbindlich für das Saarbecken erklären muß.
Nur dadurch tritt es in Kraft. Die Zollgesetze müssen von dem
Regierungsausschuß erlassen werden unter Anhören der gewählten
Vertreter der Bevölkerung. Doch muß dabei der Regierungsausschuß
nie das „Wohl der Bevölkerung‘ neben den
Rechten Frankreichs vergessen. Alle diese Neueinführungen
werden wohl unter die allgemeine Formel des $ 23 gehen.
„Allgemeine Gesichtspunkte oder. um Gesetze und Verordnungen
mit den Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrages in
Einklang zu bringen.“
Erhoben werden die Zölle durch französische Behörden
und Beamte. Die Ausübung des Zolldienstes ist Ausübung französischer
Staatshoheit. So war auch die Ausübung des Zolldienstes
in den österreichischen Anschlüssen durch bayerische
Zollbehörden und Beamte nach Maßgabe der deutschen Zollverfassung
Ausübung bayerischer Hoheitsgewalt. Es ist falsch,
von einer französischen Zollhoheit im Saargebiet zu sprechen.
Deutsche Zollgesetze oder solche, die der Regierungsausschuß
in Vertretung des Deutschen Reichs erlassen hat, haben im
Saargebiet Geltung, niemals aber französische Zollvorschriften.
Wir haben jetzt die Seiten des staatlichen Lebens des Saargebiets
untersucht, in denen die deutsche Staatshoheit mehr
oder weniger einer Einschränkung unterworfen ist. Zum Schluß
will ich noch zwei Momente anführen, die ausdrücklich die
Diaatshohett des Deutschen Reiches uneingeschränkt gelten
assen:
Das erste ist die Staatsangehörigkeit der Einwohner. Das
Saargebiet ist kein selbständiger Staat, kein Völkerbundland
geworden, es ist deutsches Land unter Völkerbundsregierung,
es ist ein Teil Preußens und Bayerns und damit des Deutschen
Reiches. Die Staatsangehörigkeit bleibt unberührt. Der Preuße
bleibt Preuße, der Bayer Bayer, sie alle Deutsche. Sie sind
Inländer nach den hier geltenden deutschen Gesetzen. Der Aus-8%)
Wie Deutschland die Leuchtmittelsteuer einführte, verpflichtete sich
Luxemburg am 14. X. 1909, ein Gesetz über die Besteuerung von Beleuchtungsmitteln
in Kraft treten zu lassen, das mit dem deutschen inhaltlich übereinstimmt.
Vom Tage des Inkrafttretens des: Gesetzes an, tritt eine Gemeinschaft
der. Leuchtmittelsteuer zwischen dem Deutschen Reiche und
Luxemburg ein. (Komm. zu deutschen Zoll- und Steuergesetzen des deutschen
Reiches 8 36 p. 369.)