Kapitel 1.
Völkerbund und Saargebiet.
An die Spitze meiner Arbeit habe ich die Frage der Souveränität
im Saargebiet gestellt. Haben wir die entschieden, so
bleibt uns noch die zweite Streitirage: die völkerrechtliche
Formulierung der aus dem Saarbecken-Abkommen entspringenden
Rechtsverhältnisse. An keiner Stelle des Vertrages wird
allerdings von einem direkten Uebergang der Souveränität gesprochen,
auch wird ein sofortiger Verzicht Deutschland nicht
auferlegt. Diese Frage bleibt gewissermaßen offen, und beim
Laien kann leicht der Eindruck erweckt werden, daß der Völkerbund
Träger der Souveränität sei. Außerdem soll ja Deutschland
im Falle des $ 35a schon im voraus auf seine Souveränität
zugunsten des Völkerbundes verzichten. Allerdings die Einschränkung
„ainsi que la societe des Nations le jugera necessaire“.
In gewisser Form soll also die Hoheit auf den Völkerbund
übergehen. Deshalb auch die durchaus naheliegende
Frage: Kann der Völkerbund überhaupt Träger der Souveränität
sein? Ich sehe hier davon ab, daß man eben politisch die
größten Bedenken haben kann, ob es momentan einen Völkerbund
überhaupt gibt. Amerika ist ihm durch Ablehnung des
Friedensvertrages offiziell nicht beigetreten. Auch in Europa
merkt man noch wenig von einem Eingreifen dieses Völkerbundes.
Und doch ist er faktisch in Paris gegründet. Teil I des
Friedensvertrages heißt: „Pacte de la soci&t& des Nations“.
Im Völkerrecht waren es immer eine Reihe von Ideen, die
das Verhältnis der Staaten untereinander bestimmten, und die
sich gegenseitig ablösend eine Zeitperiode beherrschten. Oft
bekämpften sie sich untereinander und versuchten in buntem
Nebeneinander sich abzuschwächen. Da war der Legitimitätsgedanke,
das Prinzip des balance of power, das Nationalitätsideal.
Alles Ideen, die auch noch jetzt nicht vergessen sind.
Dazu gesellte sich der Gedanke der internationalen Organisation.
Durch den steigenden Verkehr, durch die wachsende
wirtschaftliche Abhängigkeit der Staaten untereinander war
dieser Gedanke entstanden und hatte immer mehr Anhänger
gefunden.
Von Mohl?!) angefangen, finden wir in der Literatur immer
wieder obige Forderung aufgestellt, bis sich auch der Gedanke
im praktischen Leben verwirklichte. Als erstes sehen wir die
1) Mohl, Staatsrecht, Völkerrecht, Politik Bd. I S. 579.