det, daß deutsche Reichswehrtruppen, nachdem der
deutschen Regierung die Erlaubnis hierzu abgeschlagen
war, ins Ruhrgebiet einrückten, um dort die kommunistischen
Unruhen, die eine schwere innere Gefahr bildeten,
zu unterdrücken, Hierin wurde eine Verletzung
der im Art, 42 des Fr.-V, ausbedungenen Neutralisierung
der rechtsrheinischen 50-km-Zone erblickt, Als nach
Erreichung ihres Zieles die deutschen Truppen wieder
zurückgezogen wurden, machte auch Frankreich die Besetzung
des Maingaues rückgängig und räumte am
17, Mai 1920 die genannten Städte,
2, Das Sanktionsgebiet 1921,
Als im Frühjahr 1921 die Londoner Verhandlungen,
die Deutschland zur Übernahme unmöglicher Leistungen
— Zahlung von 226 Milliarden Goldmark — zwingen
sollten, scheiterten, schritten die Franzosen, Belgier und
Engländer zu wirtschaftlichen und militärischen „Sanktionen“.
Letztere bestanden darin, daß am 8, März 1921
[ranzösische und belgische Truppen das Gebiet um Düsseldorf
und Duisburg-Ruhrort besetzten. Unter dem Zwang
der Verhältnisse fügte sich die deutsche Regierung am
1. Mai 1921 den von den Gegnern geforderten Zahlungsbedingungen,
Die militärischen Sanktionen wurden aber
nicht rückgängig gemacht, Nur die Engländer, die in beschränkter
Zahl, gewissermaßen als Begleiter, an der
„Sanktion“ teilgenommen hatten, zogen sich wieder zurück,
Dies hatte aber für das Sanktionsgebiet keine
weitere Bedeutung,
Das Sanktionsgebiet beherbergt auf einer Fläche
von 502 qkm eine Bevölkerung von 880000 Köpfen. In
der Folge zeigte sich, daß das Sanktionsgebiet für Frankreich
und Belgien das Sprungbrett für den Einbruch in
das Ruhrgebiet werden sollte,
3. Die Einbruchsgebiete 1923,
Unter dem äußeren Anlaß geringfügiger Verfehlungen
— wegen zuwenig gelieferter Telegraphenstangen und
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