Rheinbach nach Sinzig folgt und den Rhein bei der Ahrmündung
erreicht, wobei die genannten Straßen, Eisenbahnen
und Ortschaften außerhalb dieser Räumungszone
bleiben.
2, Nach Ablauf von zehn Jahren werden geräumt:
Der Brückenkopf von Coblenz und die Gebiete nördlich
einer Linie, welche vom Treffpunkt der belgischen, deutschen
und holländischen Grenze ausgeht, etwa vier Kilometer
südlich Aachen vorbeigeht bis zum Höhenrücken
von Forst-Gemünd, dem sie folgt, sodann östlich der Urfttaleisenbahn,
dann über Blankenheim, Valdorf, Dreis,
Ulmen bis zur Mosel verläuft, von Bremm bis Nehren
diesem Flusse folgt, sodann bei Kappel und Simmern vorbeigeht,
dem Höhenkamm zwischen Simmern und dem
Rhein folgt und bei Bacharach den Rhein erreicht (wobei
alle hier genannten Ortschaften, Täler, Straßen und Eisenbahnen
außerhalb der Räumungszone bleiben).
3. Nach Ablauf von 15 Jahren werden geräumt: Der
Brückenkopf von Mainz, der Brückenkopf von Kehl und
das übrige besetzte deutsche Gebiet,
Erachten zu diesem Zeitpunkt die alliierten und assoziierten
Regierungen die Sicherheit gegen einen nichtherausgeforderten
Angriff Deutschlands nicht als hinreichend,
so darf die Zurückziehung der Besatzungstruppen
in dem zur Erlangung der genannten Sicherheit für nötig
gehaltenen Maße aufgeschoben werden.” —
Hiernach war die nördliche Besatzungszone — sogenannte
Kölner Zone — am 10, Januar 1925 zu räumen,
was auch die Zurückziehung des ganzen zivilen Delegiertenapparates
der Rheinlandkommission zur Folge gehabt
hätte, Deutschland, das die ihm im Versailler Vertrag
auferlegten Bedingungen, auch nach objektiver Einschätzung,
getreulich erfüllt hat, konnte daher mit Recht
auf die Einhaltung der ersten Räumungsfrist rechnen, Die
Botschafterkonferenz hat jedoch in einer Sitzung vom
27. Dezember 1924 die Übereinstimmung der Regierungsvertreter
Frankreichs, Belgiens, Großbritanniens, Italiens
3 Solemacher, Die abgetretenen und besetzten Gebiete.
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