Die genannten Armeen sind berechtigt, auf sämtlichen bestehenden
Postlinien Postwagen mit allem erforderlichen Personal fahren zu
lassen.
Die deutsche Regierung hat unentgeltlich und ohne Prüfung die
bei ihren Postämtern von den Besetzungstruppen oder dem Hohen Ausschuß
oder für die Besetzungstruppen oder den Hohen Ausschuß eingelieferten
Briefe und Pakete zu befördern und haftet für den Wert aller
von der Post verlorenen oder gestohlenen Briefe oder Pakete,
Artikel 13,
Der Hohe Ausschuß ist befugt, sooft er es für nötig hält, den
Belagerungszustand über das ganze Gebiet oder einen Teil davon zu
verhängen. Auf Grund einer solchen Erklärung des Belagerungszustandes
erhalten die Militärbehörden die im deutschen Reichsgesetz
vom 30, Mai 1892 vorgesehenen Befugnisse,
In dringenden Fällen, wenn die öffentliche Ordnung in einem Bezirk
gestört oder bedroht ist, dürfen die örtlichen Militärbehörden sämtliche
zur Wiederherstellung der Ordnung erforderlichen einstweiligen Maßnahmen
treffen. In solchen Fällen haben die Militärbehörden dem
Hohen Ausschuß Bericht zu erstatten,
Geschehen in Versailles am achtundzwanzigsten Juni eintausendneunhundertundneunzehn.
b) DieRäumungdesaltbesetztenGebietes.
Frankreichs Ziel war ursprünglich offen auf die
dauernde Losreißung der rheinischen Gebiete vom Deutschen
Reich gerichtet, Dem Standpunkt seiner damaligen
Verbündeten Rechnung tragend, mußte es sich im Vertrage
von Versailles jedoch mit einer 15jährigen Besetzung begnügen,
Aber auch diese Bestimmung ist durch die Artikel
429 ff. des Fr.-V, zugunsten Deutschlands — oder besser
gesagt, im Interesse der Befriedung der Welt — insofern
gemildert worden, als eine staffelweise Räumung von
fünf zu fünf Jahren vorgesehen ist, Art. 429 Fr,-V.
bestimmt:
„Werden die Bedingungen des gegenwärtigen Vertrages
von Deutschland pünktlich erfüllt, so wird die im
Art. 428 vorgesehene Besetzung nach und nach wie folgt
eingeschränkt:
1, Nach Ablauf von fünf Jahren werden geräumt:
Der Brückenkopf von Köln und die Gebiete nördlich einer
Linie, die dem Lauf der Roer, dann der Eisenbahn Jülich—
Düren—Euskirchen—Rheinbach, sodann der Straße von
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