Full text : Die abgetretenen und besetzten Gebiete im deutschen Westen (1/2)

Aus dem Saarbecken stammende Roh- und Fertigerzeugnisse sind
bei ihrer Durchfuhr durch deutsches Gebiet von allen Zollabgaben befreit.
 Dasselbe gilt für die deutschen Erzeugnisse bei ihrer Durchfuhr
durch das Saarbecken,
Die aus dem Saarbecken stammenden und von dort ausgeführten
Erzeugnisse genießen während eines Zeitraumes von fünf Jahren nach
Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrages freie Einfuhr in Deutschland,
Während derselben Zeit bleibt auch die deutsche Einfuhr in das Becken
für Erzeugnisse, die zum örtlichen Verbrauch bestimmt sind, von Zollabgaben
 befreit.
Die französische Regierung behält sich vor, während dieser fünf
Jahre für jeden aus dem Saarbecken stammenden Gegenstand, in dem
zollfrei aus Deutschland kommende Rohstoffe oder Halbfertigfabrikate
 enthalten sind, die nach Frankreich zugelassene Menge auf
den Jahresdurchschnitt der in Elsaß-Lothringen und in Frankreich in
den Jahren 1911 bis 1913 eingeführten Mengen zu beschränken, Dieser
Durchschnitt wird an der Hand amtlicher Urkunden und statistischer
Unterlagen festgestellt,
$ 32. Der Umlauf französischen Geldes im Saarbecken wird keinem
Verbot und keiner Beschränkung unterworfen,
Der französische Staat hat das Recht, sich bei allen Käufen und
Zahlungen und bei allen Verträgen über die Ausbeutung der Gruben
oder ihrer Nebenanlagen des französischen Geldes zu bedienen.
S 33. Der Regierungsausschuß ist ermächtigt, alle Fragen, zu denen
die Auslegung der vorstehenden Bestimmungen Anlaß geben könnte,
zu entscheiden,
Frankreich und Deutschland erkennen an, daß jeder Streit, der auf
einer verschiedenen Auslegung der erwähnten Bestimmungen beruht,
gleichfalls dem Regierungsausschuß zu unterbreiten ist. Seine mit
Stimmenmehrheit getroffene Entscheidung ist für beide Länder bindend,
Kapitel II. Volksabstimmung,
8 34. Mit Ablauf von fünfzehn Jahren nach Inkrafttreten des gegenwärtigen
 Vertrages wird die Bevölkerung des Saarbeckens berufen,
ihren Willen, wie folgt, kundzugeben:
Eine Abstimmung findet gemeinde- oder bezirksweise über folgende
drei Fragen statt:
a) Beibehaltung der durch den gegenwärtigen Vertrag und die gegenwärtige
 Anlage geschaffenen Rechtsordnung,
b) Vereinigung mit Frankreich,
c) Vereinigung mit Deutschland,
Stimmberechtigt ist ohne Unterschied des Geschlechts jede zur Zeit
der Abstimmung über 20 Jahre alte Person, die bei Unterzeichnung des
Vertrages in dem Gebiete gewohnt hat.
Die übrigen Vorschriften, die näheren Einzelheiten und der Zeitpunkt
 der Abstimmung werden von dem Rate des Völkerbundes so festgesetzt,
 daß eine freie, geheime und unbeeinflußte Stimmabgabe gesichert ist.
$ 35, Der Völkerbund entscheidet unter Berücksichtigung des durch
die Volksabstimmung ausgedrückten Wunsches darüber, unter welche
Souveränität das Gebiet zu stellen ist:

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