Full text : Die abgetretenen und besetzten Gebiete im deutschen Westen (1/2)

Ein Wechsel der Staatsangehörigkeit ist im
Saargebiet nicht eingetreten; deshalb ist der Bevölkerung
ihre deutsche Staatsangehörigkeit erhalten geblieben, Die
Saarregierung hat jedoch insofern trotzdem eine saarländische
 Staatsangehörigkeit begründet, als sie in ihrer
Verordnung vom 15, Juni 1921 die „Eigenschaft als Saareinwohner‘
 geschaffen hat, welche auch Nichtdeutsche
erwerben können. Der Völkerbund hat die von Deutschland
 hiergegen erhobene Beschwerde zurückgewiesen.
Der Völkerbund läßt die Verwaltung des Saargebiets
durch einen Ausschuß, die sogen. Regierungskommission,
ausüben, der aus 5 Mitgliedern besteht und in Saarbrücken
seinen Sitz hat. Den Vorsitz führt gegenwärtig ein Franzose;
 die übrigen Mitglieder sind ein deutscher Saarländer
und drei weitere Mitglieder, die weder Franzosen noch
Deutsche sein dürfen, Die gesamte Verwaltung, die Gerichts-
 und Steuerhoheit liegt in den Händen dieses Regierungsausschusses,
 Zur Aufrechterhaltung der Ordnung
ist im Saargebiet eine örtliche Gendarmerie eingerichtet
worden, deren Stärke in dem 20, Rechenschaftsbericht der
Regierungskommission des Saargebiets zu Beginn des
Jahres 1925 auf 570 Gendarmen angegeben worden ist,
Trotzdem liegen nach wie vor französische Truppen im
Saargebiet, deren Stärke sich auf rund 4800 Offiziere und
Mannschaften beläuft. —
Das Saarbecken wurde durch den Fr.-V, dem französischen
 Zollsystem eingeordnet; für einen fünfjährigen
Zeitraum, der mit dem 10, Januar 1925 abgelaufen ist, genossen
 die aus dem Saarbecken stammenden und von
dort ausgeführten Erzeugnisse freie Einfuhr in Deutschland
 und umgekehrt blieb die deutsche Einfuhr für Erzeugnisse
 zum örtlichen Verbrauch im Saarbecken von Zollabgaben
 befreit. Der Umlauf französischen Geldes darf
im Saarbecken keiner Beschränkung unterworfen werden.
Tatsächlich ist aber die Frankenwährung von der Regierungskommission
 eingeführt worden, was mit obiger
Bestimmung in keiner Weise in Einklang zu bringen ist;

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