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Repräsentation bereits mik verstand. Allerdings haben die Demokraten
auch bei der Forderung der allgemeinen Wahl altständische Ver
hältnisse vor Augen, gegen die sich ihre Angriffe richten. Im stän:
dischen System wählten die ständischen Korporationen und be:
stimmten die Herren mit dem Recht unmittelbarer Standschaft ihre
Vertreter. Das warihr ausschließliches Recht, und auch in den Fällen.
in denen der Landtag Angelegenheiten des ganzen Landes behan:
delte, war ein Einfluß des Volkes ausgeschlossen. Wenn nun im
Repräsentativsystem das Volk, seinem politischen Wert entsprechend,
maßgebenden Einfluß im Staate ausüben soll, so wird leicht das
Volk den Ständen gegenüber gestellt und die Art ihrer Teilnahme
an den Staatsgeschäften, eben durch die Mitwirkung der einzelnen
Glieder bei der Bestimmung der Vertretung und durch Instruktion.
von den Ständen auf das Volk übertragen, wobei dann der Unterschied
zwischen den beiden Bedeutungen des Begriffes „Volk“ als
Gesamtpersönlichkeit und als Summe von Individuen verschwimmt.
Es wird aber — auch hier wirkt sicher, soziologisch betrachtet, die
Furcht der Liberalen vor der Masse des sich bildenden Industrieproletariats
mit — in der Regel nicht verlangt, daß die Wahl unter
Ausschluß jedes ständischen Gesichtspunktes rein zahlenmäßig
organisiert werde. Man zieht die „dynamische Repräsentationsweise,“
die sich „nach dem politischen Wert oder Gewicht der Glieder
einer bürgerlichen Gesellschaft“ richtet und „daher das Verhältnis
der Stellvertreter zum Volke nach dem politschen Werte und Range
gewisser Klassen von Staatsbürgern‘“ bestimmt, der „mathematischen,“
ie „auf dem statistischen Prinzip der Seelenzahl‘“ beruht und „da:
her arithmetisch das Verhältnis der Stellvertreter zum Volk“ be
stimmt,') vor. Die Wahl braucht ferner nicht schlechthin allgemein,
d. h. ganz unbeschränkt zu sein. Vielmehr wird eine Gliederung
des Volkes und eine Organisation der Wahl nach Ständen oder
Berufen?) von manchen für zulässig, von andern für notwendig an:
gesehen, wofern nur die Allgemeinheit im Sinne einer prinzipiellen
der direkte Einfluß der Wähler auf; oder wenn er warnt vor einer Verwechslung
der Art, wie die Repräsentanten bestellt werden, und dem Wesen der Repräsen
tation selbst. (Das Volk u. d. Souverän. S. 87)
‘) Krug, D. Repräs. Syst. oder: Ursprung u. Geist d. stellv. Verfass., 1816.
Ges. Schr. Bd. III, Teil 2, S. 296 f. Vgl. weiter H. v. Almendingen, Polit.
Ansichten ü. Deutschlands Vergangenheit, Gegenw. u. Zukunft; zit. Allemannia,
Bd. VII, 1816, S. 237—239. Selbst Rotteck, Bespr. v. K. H. L. Pölitz, D.
konst. Leben, Ges. u. nachg. Schr., Bd. II, S. 194 f.. Bluntschli hält das
„System der Kopfzahl“ für besser zur unmittelb. Demokratie passend. Allgem.
Staatsr., S. 182 f., 289. Auf der andern Seite wird von Konservativen die „nach
der Menschenzahl abgemessene“ Repräsentation als verwerfliche Eigenschaft des
Repräsentativsystems bezeichnet. Haller, Restauration d. Staatsw., B. IILS. 332 f.:
Humboldt, Denkschr. üb. Preußens ständ. Verf. v. 4. 2. 1819, $ 73, in Frh. v.
Gr Staatsschr. u. pol. Briefe, hsg. v. H. Thimme, S. 131; Solms-Lich, a. a.
„SS. 19 £.
?) Die allmähliche Auflösung der ständischen Gliederung der Gesellschafi
macht sich auch hier bemerkhar.