Full text : Der staatstheoretische Begriff der Repräsentation in Deutschland zwischen Wiener Kongreß und Märzrevolution

Warum die Oeffentlichkeit ein Wesensmerkmal des Repräsentativsystems
 ist, wird in der Literatur kaum angedeutet. Man hat,
zweifellos nicht ohne Berechtigung, gesagt, die Oeffentlichkeit sei
notwendig, damit das Volk erkennen könne, was im Landtage und
was in der Verwaltung des Landes vor sich gehe, und so die Mög:
lichkeit habe, seine Autorität an der rechten Stelle einzusetzen;
dann aber auch, um eine Kontrolle der Volksrepräsentanten zu ermöglichen.)
 Auf der andern Seite soll „der redliche Repräsentant
... in der Oeffentlichkeit seiner Rede einen Rechtsboden für seine
Person, eine Ermunterung für seinen Mut, eine Unterstützung für
seine Sache finden‘“.”) Das kommt dem innern Grund der Oeffentlichkeit
 im Repräsentativsystem schon näher. Die Volksrepräsentanten
 sollen das Volk vor dem Staatsherrscher repräsentieren. Das
ist keine geheime Angelegenheit und kann sie nicht sein. Im ständischen
 System war die Oeffentlichkeit nicht notwendig. Die Stände
wurden nicht repräsentiert, dargestellt, sondern sie wurden in ihren
Rechten vertreten. Das war privat, weder sie noch ihre Vertreter
besaßen ‚als solche eine eigene Autorität und Würde gegenüber dem
König. Sie besaßen Rechte und Privilegien, die sie schützten. Das,
was sie in die Sphäre des öffentlichen Rechts brachte, war ihre
Eigenschaft als staatlich anerkanntes Organ in der dem Staate zugrunde
 liegenden ständischen Gliederung der Gesellschaft. Im Repräsentativsystem
 dagegen wird das Volk, die eine der beiden Persönlichkeiten,
 die zusammen die Nation bilden, (oder der Souverän
im Staate oder die Partei des Grundvertrages), eine hoch über allen
einzelnen Individuen und Verbänden stehende Einheit und Autorität,
 vor dem Staatshaupt repräsentiert. Das ist eine Staatssache
im eminenten Sinne. Sie im Geheimen vor sich gehen zu lassen.
würde bedeuten, sie in die Sphäre des Privaten Tinabstoßen. sie
auf dieselbe Stufe mit der Vertretung der alten Stände stellen. Das
Fehlen der Oeffentlichkeit würde den Repräsentierten und den Repräsentanten
 wie den Adressaten ihrer Würde entkleiden und ihren
politischen Wert mindern. Ein gewisser Sinn dafür scheint der allgemeinen
 Forderung der Oeffentlichkeit im Repräsentativsystem zugrunde
 zu liegen. Daher erklärt sich auch wenigstens zum großen
Teil der erbitterte Kampf der Konservativen und Regierungen gegen
die Forderung der Pressefreiheit und der Oeffentlichkeit der Land:
tagsverhandlungen?). Sie fühlten, daß sie die ihnen gegenüber:

') Vgl. die Begründung bei einem französischen Liberalen, M. Guizot,
(L’histoire des origines du gouvernement representatif en Europe, Bruxelles 1851).
der als den Charakter des Repräsentativsystems ansieht, daß es die Bürger anhält,
 stets und überall die Wahrheit, die Vernunft und die Gerechtigkeit zu
suchen und zwar „par la discussion, .. . par la publicite ...., par Ja liberte
de la presse ....“ (T. II, p. 10 s.), und der als die Formen, unter denen das
Repräsentativsystem in die Erscheinung tritt, „la division des pouvoirs, l’£lection.
la publicit& bezeichnet (T. I p. 100; T. IL, p. 11).
?) Aretin-Rotteck, Staatsr. d. konst. Mon., Bd. III, S. 197 £.
°) Vgl. d. Karlsbader Punktation, Klüber-Welcker, Wicht. Urk. S. 186:
die Verhandlungen d. Karlsb. Konf. (Klüber-Welcker); Wiener Schlußakte v.
15. 5. 1820, Art. LIX. (Klüber, Ouellensamml. z. d. öff. R. d. D. Bundes,
            
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