Full text : Der staatstheoretische Begriff der Repräsentation in Deutschland zwischen Wiener Kongreß und Märzrevolution

LM

Ein ungebildetes Volk kann nicht Träger hoher politischer
Werte sein. Die Repräsentation des Volkes setzt daher eine gewisse
Bildung desselben voraus. Die Repräsentativverfassung hat „keine
Lebenskraft und keine Bedeutung ohne Volksaufklärung, d. h. ohne
politische Bildung desselben, die kaum gedenkbar ist ohne die allgemeine.‘)

Auch die Repräsentanten des Volkes müssen zu der Reprä
sentation besonders qualifiziert sein. „Titel, Wappen und leerer
Stand“ können nichtzur Grundlage des Repräsentativsystems dienen,*)“
vielmehr ist „das wichtigste Erfordernis für alle Repräsentanten . .
Bildung des Geistes“, denn „nur der gebildete Mann ist fähig,
zwischen seinem persönlichen Interesse und dem Interesse des Ganzen
sorgfältig zu unterscheiden und jenes diesem . . . unterzuordnen?.“) Sie
müssen unabhängig und frei von äußeren Einflüssen sein, damit sie
unbeirrt das Gesamtinteresse im Auge haben.) Nur die aktiven,
politisch mündigen Bürger sind in die Hierarchie der politischen
Werte eingegliedert und daher nur sie mögliche Träger einer politischen
 Repräsentation. Unter ihnen werden die Besten und Fähigsten
zur Repräsentation des Volkes erlesen. Sie sollen gewissermaßen
als „die staatliche Qualität der volksmäßigen Quantität,“ „der erhöhte
Ausdruck des Volkes‘“,°) das allgemeine Beste, das Wohl des Volkes,
die öffentlichen Interessen erkennen und kraft der in ihnen sich
oftenbarenden Autorität des Volkes zur Geltung bringen. Vereinzelt
 wird auch ein „bestimmtes ansehnliches Vermögen“ als „die
erste Bedingung der Eigenschaft eines Repräsentanten“ verlangt.)
Der Adressat der Repräsentation des Volkes ist der Herrscher
des Repräsentativstaates, dessen politischer Wert angesichts seiner
Stellung evident ist.

Von der Repräsentation gehen auf der andern Seite aber
auch besondere Wirkungen aus. Durch die Repräsentation wird das
Volk noch einmal präsent, seine politische Autorität wird in der
politisch wichtigen Situation eingesetzt und entscheidet sie. Die
Repräsentation „entwickelt erst den politischen Charakter eines
Volkes, und ohne sie bleibt es größtenteils stumm.“‘) Die Nation

') Aretin-Rotteck, Staatsrecht, Bd. III, S. 258.
?) Vincke an Stein, dat. 20. 9. 1808, Denkschr. d. Frhrn. v. Stein, hsg,
v. Pertz, S. 5 f.
3) Bluntschli, Das Volk u. d. Souverän, S. 62.
‘) Stein, Beurteil. d. Rhedigerschen Entw. üb. Reichsstände, Staatsschr.
u. pol. Briefe, hsg. v. H. Thimme, 5. 49; Ancillon, Zur Vermittl. d. Extreme.
Bd, I, S. 136; vgl. auch die betont geforderte Unabhängigkeit der Parlaments
bildung von Einflüssen des Königs und der Regierung bei Rotteck, Kommisions
bericht üb. d. Motion d. Abg. Itzstein in d. 2. bad. Kammer v. 13. 4. 1831,
Gesch. d. bad. Landtages v. 1831, S. 43 f.: Aretin-Rotteck, Staatsrecht, Bd. III.
S. 156.
5) Bluntschli, Allg. Staatsrecht, S. 287.
) Ancillon, Ueber Souveränität u. Staatsverf., S. 29.
‘) Brendel, D. Gesch., d. Wesen u. d. Wert d. Nationalrepräsentation.
Bd. IL S. 280.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.