Full text : Der staatstheoretische Begriff der Repräsentation in Deutschland zwischen Wiener Kongreß und Märzrevolution

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wärtigt zu werden braucht, wenn er gegenwärtig ist.') Der Versuch,
einen Menschen, der präsent ist, zu repräsentieren, wäre lächerlich,
Der Vertretene dagegen kann sich auch in seiner Anwesenheit vertreten
 lassen, ohne daß dadurch an der Vertretung und deren Folgen
irgend etwas geändert würde.
So unterscheidet sich denn die Repräsentation von jeder andern
Vertretung dadurch, daß sie ein Mittel zur Formung der Materie
des menschlichen Lebens innerhalb der oroßen personalen, transzendent
 fundierten Ordnungen ist. Und Repräsentation im Sstaatsrechtlich
 (inner)politischen Sinne ist ein Mittel zur Gestaltung des
politischen Lebens und zur Ordnung der Beziehungen zwischen
den Inhabern der politischen Gewalt im Staate, indem durch sie
Träger hoher politischer Werte bei den Aeußerungen staatlichen
Lebens wirksam präsent werden, die ihrer formenden Kraft bedürfen.

IL.
Der Kampf zwischen Landesherr und grundbesitzendem Adel
um die Herrschaft im Lande war jedenfalls zu Beginn des 18. Jahrhunderts
 auf dem ganzen Kontinent zugunsten des Regenten entschieden.
 Er war Souverän im Staate. Das ständische Reich des
Mittelalters war zum absoluten Staat geworden, und die Großen des
Landes, die verschiedenen Klassen des Adels und die Geistlichkeit,
nahmen dem Fürsten gegenüber eine mehr oder weniger reine Verteidigungsstellung
 ein. Ihre Vertreter, die alten, „mittelalterlichen
Landstände“ kämpften mit dem Monarchen, mit der Regierung des
Landes für die Erhaltung ihrer „wohlerworbenen“ Rechte und Privilegien.
 Der Dualismus von rex und regnum, ein Uebel des mittelalterlichen
 Reiches, war der im Monarchen verkörperten Einheit
des Staates gewichen. Die Stände hatten aufgehört, ein Teil des
Staates zu sein, ihr Dasein gründete sich nur noch auf ihre verbrieften
 Rechte und — auf die Kraft der Beharrung. Diese Fundierung
 bot nicht genügend Halt gegenüber dem Ansturm neuer
Forderungen, die in Ideen wurzelten und auf allgemein menschliche
Ideale sich beriefen.

Die französische Revolution von 1789 beseitigte in Frankreich
die absolute Monarchie und mit ihr den ständischen Privilegienstaat.
 An Stelle des Monarchen wurde das Volk Träger der Einheit
des Staates. Das Volk, die Nation, wurde — nach Rousseaus Lehre —
für souverän erklärt. Die bisher im Fürsten vereinigte Staatsgewalt
wurde geteilt und verschiedenen Organen der Nation zugewiesen
und gegenseitig ausbalanziert.) Einem vom Volke gewählten Par-‘)

 Bei Erik Peterson, Was ist Theologie, Bonn, 1926° Anm. 24 findet
sich die Bemerkung: „Die Kirche kann darum Christus repräsentieren, weil
Christus abwesend ist, und weil die Kirche — ihrem Wesen nach — sichtbar
ist ..... 4
”) Vgl. C. Schmitt, Die Diktatur 1921, S. 103 f. (Mit Hinweis auf
W. Hasbachs Schriften); D. geistesgesch. Lage d. heut. Parl. 1926°, S. 50 f.
Karl Löwenstein, Volk und Parlament nach der Staatstheorie d. franz. Nat.
Vers. v. 1789, 1922. S. 227 ff... 243 #.
            
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