Art. 51 bestimmt über Elsaß-Lothringen: „Die in Gemäßheit
des Frankfurter Vertrages vom 10. Mai 1871 an Deutschland
abgetretenen Gebiete sind vom Tage des Waffenstillstandes,
11. November 1918 an, wieder unter die französische
Staatshoheit getreten.“ In Art.52 wird von den wieder unter
die französische Staatshoheit tretenden Gebieten gesprochen.
Art. 87 lautet betr. Polen ganz ähnlich: „Deutschland ...
verzichtet zugunsten Polens auf alle Rechte und Ansprüche
auf das Gebiet, welches begrenzt wird...“
Art. 32: Deutschland erkennt die volle Staatshoheit Belgiens
über das gesamte strittige Gebiet von Moresnet (sogenanntes
Neutral-Moresnet) an.
Art. 33: Deutschland verzichtet zugunsten Belgiens auf alle
Rechte und Ansprüche auf das Gebiet von Preußisch-Moresnet...
Denselben Verzicht enthält Art. 83 über die Abtretung
eines Gebietsstreifens an die Tschechoslowakei.
Aus diesen angeführten Beispielen geht unzweifelhaft hervor,
daß Deutschland die Gebiete selbst an andere Staaten
abgetreten und demnach seine Souveränität über diese Gebiete
verloren hat.
Mit den Kreisen Eupen und Malmedy hat das Saargebiet
eine gewisse Ähnlichkeit. Hier wie dort soll die endgültige
Entscheidung über den ganzen oder teilweisen Verbleib bei
Deutschland der Völkerbund nach Anhören der Bevölkerung
treffen. Trotzdem liegt ein grundlegender Unterschied darin,
daß Deutschland bereits vor der Entscheidung des Völkerbundes
in Art. 34 zugunsten Belgiens auf alle Rechte und Ansprüche
auf das gesamte Gebiet der Kreise Eupen und Malmedy
verzichtet.
Aber nicht nur zugunsten bestimmter Völker, sondern
auch zugunsten der alliierten und assoziierten Mächte muß
Deutschland Teile seines Landes abtreten. Art. 99 bestimmt
dies über Memel, ohne daß zunächst festgesetzt wird, was
mit diesem Land geschehen soll, ob es an den Nachbarstaat
abgetreten, ob es ein selbständiger Staat oder ein Staat sein
soll, der von den alliierten und assoziierten Staaten künftig
gemeinsam verwaltet wird.
Denselben Verzicht hat Deutschland in Art. 100 auf die
Ireie Stadt Danzig und das genau bezeichnete Hinterland zu
leisten. Gleichzeitig verpflichten sich die alliierten und assoziierten
Mächte, die Stadt Danzig nebst Hinterland zur freien
Stadt zu erklären, die dann unter den Schutz des Völkerbundes
gestellt wird. Nebenbei sei auf. die merkwürdige Tat-