Full text : Das Saargebiet des Friedensvertrages von Versailles

recht und frei über die Souveränität zu entscheiden. Preußen
hat für sich 100 Jahre gehabt, um sein Werk der Gewalt zu
befestigen....
Da Wilson keine prinzipiellen Einwände gegen den Übergang
 der Saargruben an Frankreich macht, wird eine Kommission
 eingesetzt, um die Lage zu prüfen.
Frankreich, das endgültig auf die Grenze von 1814 verzichtet
 hat, macht zwei Vorschläge: Bildung eines unabhängigen
 Staates, der durch Zollgrenze mit Frankreich verbunden
 ist, oder Souveränität des Völkerbundes mit Mandatsübertragung
 an Frankreich und Volksabstimmung nach
15 Jahren.
Lloyd George macht den Gegenvorschlag: Das Saargebiet
wird unter der Autorität des Völkerbundes unabhängig und
in die französische Zollgrenze einbezogen.
Oberst House, der den erkrankten Wilson vertritt, hat
nichts auszusetzen; doch Wilson macht nach seiner Genesung
energische Einwendungen.
An den wirtschaftlichen Bestimmungen hat er nichts einzuwenden,
 doch lehnt er einen Wechsel in der Souveränität
ab, verwirft auch den Gedanken an ein Mandat. Dafür schlägt
er eine schiedsgerichtliche Kommission vor, die die Schwierigkeiten
 zwischen den französischen Gruben und der deutschen
Regierung entscheiden soll. Da Clemenceau diese Lösung entschieden
 ablehnt, kommt es zum Bruch, in dem Wilson die
Franzosen beschwört, den Weltfrieden nicht durch die Saarfrage
 aufs.Spiel zu setzen. Um seiner Auffassung den rechten
Nachdruck zu verleihen, soll Wilson sogar an diesem Abend
den Befehl gegeben haben, den „George Washington“, auf
dem er nach Europa gekommen war, abreisefertig zu
machen31,
Unter diesen Umständen sehen sich die Franzosen gezwungen,
 in einer neuen Note ihre Auffassung noch einmal
zu präzisieren und auf die Gefahr aufmerksam zu machen,
die ein Schiedsgerichtshof mit sich bringt; die deutsche Souveränität
 über ein Gebiet, in dem Frankreich alle Bodenschätze
 besitzt, sei ein Unding; durch Einsetzen eines Schiedsgerichtshofes
 werde bei den vielen Konfliktsmöglichkeiten
das Gebiet letzten Endes durch einen Gerichtshof verwaltet
werden. Ein derartiges Regime ständiger Prozesse scheine unannehmbar
 für Frankreich, Deutschland und letzten Endes
30 Priou, S, 202.
3% Priou, a. a. O., S. 203.

I
            
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