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Entwurf
zur Organisation einer FeuerlöschCompagnie
zu Merzig.
8 1.
Zweck der Compagnie.
Sowohl die zweckmäßige Anwendung, als die Erhaltung der
zum Löschen des Feuers bestimmten Maschinen und Instrumente
macht eine mit Ordnung geleitete Bedienung derselben nothwen—
dig. Da dieselbe aber nur von Männern geleistet werden kann,
bei denen sich zur eigenthümlichen Kraft eine gemessene Uebung
gesellt, so ist der Zweck der zu errichtenden Feuerlösch-Compagnie
Jedem dabei angestellten Bürger schon im Voraus seinen
ihm bei einem vorfallenden Brande bestimmten Wirkungskreis
anzuweisen, ihn zu dessen Beibehaltung und an ruhige Erfül—
lung der von ihm übernommenen Pflichten zu gewöhnen und
dadurch den bei solchen Fällen so gewöhnlich einreißenden
Unordnungen vorzubeugen.
82.
Zusammensetzung der Compagnie.
Vorläufig und bis zur Anschaffung einer zweiten Feuer—
spritze soll die Compagnie auf folgende Art zusammengesetzt und
sowohl die Aufseher als Arbeiter unter den arbeitsfähigsten Bür
gern von 25 bis 45 Jahren vom Stadtrath ernannt werden.
nehmlich:
1. Zur Spritze.
1Premier- und 1 Seconde-Lieutenant, 3 Ober- und 6 Unter—
Spritzenmeister, 30 Arbeiter.
2. Zu den Leitern.
Premier- und 1 Seconde-Lieutenant, 4 Aufseher, 36
Arbeiter.
3. Zu den Haken.
Lieutenant, 2 Aufseher, 24 Arbeiter
4. Zur Feuerwacht.
1 Premier- und 1 Seconde-Lieutenant, 4 Untervffiziere,
24 Mann, 2 Trompeter.
Zusammen 7 Lieutenants, 19 Aufseher, 114 Mann und 2
Trompeter.
Die Führung der Compagnie übernimmt der Bürgermeister
oder bei dessen Verhinderung einer der Herren Adjuncte oder der
älteste gegenwärtige Stadtrath. Der Premier-Lieutenant bei der
Feuerspriße ist zugleich Commandeur der ganzen Compagnie und
handelt derselbe so lange vollkommen selbstständig, bis einer der
vorerwähnten Municipal-Beamten gegenwärtig ist. Auch werden
die letzteren die Anordnungen des Fuͤhrers nur in der dringendsten
Noth abändern.
(Einen 8 3 hat diese Satzung sonderbarer Weise nicht.)
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