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Diese Brand-Schilderungen lassen wohl deutlich erkennen, daß
es an jedweder festen und pflichtbewußten Schutzorganisation ge—
fehlt hat. Die Geräte wurden beschafft und lagen unbenutzt und
ungepflegt in Staub und Schmutz oder gingen bei unsachgemäßer
Bedienung in Trümmer. Im November 1812 verfügte der Unter—
präfekt von Saarbrücken mit einem Rundschreiben an alle Bürger—
meister die Beschaffung von Feuerlöschgeräten und brachte die Be—
stimmungen über die Gestellung von Feuereimern durch Heiratende
pp. in Erinnerung. Die Mittel zur Anschaffung der Gerätschaften
sollten die Gemeinden aus Holzversteigerungen und Wiesenver—
pachtungen nehmen. Gleichzeitig empfahl er den größeren Gemein—
den die Anschaffung von Feuerspritzen, welche ein Herr Gaudelet,
Pumpengießer in Paris, gegen Zahlungsausstand liefern wollte.
Nach der politischen Umgestaltung vergleicht im Juni 1818 der
Bürgermeister Schmeltzer an Hand des Verzeichnisses von 1812
den Bestand der brauchbaren Brand-Gerätschaften und muß in sei—
nem Berichte melden, daß wichtige Stücke an der Spritze fehlen,
diese in allen ihren Eisenteilen ganz verrostet und ohne gehöri—
ges Ausputzen und Einschmieren nicht in Bewegung zu setzen ist.
75 Schuh lederne Wasserschläuche, welche 1812 neu beschafft waren,
und 15 Schuh ältere „sind dergestalten ausgetrocknet, daß man ohne
Gefahr, selbe zu zerbrechen, sie nicht biegen noch bewegen kann.“
Die Eimer sind unförmlich geworden oder verfault; kurz, die
übrigen Sachen auch in elendestem Zustande. Kein Wunder, diente
doch zur Aufbewahrung ein Stall, von dem der Geräteraum nur
halb durch eine Scheidemauer und halb durch einen Bretterverschlag
abgetrennt war! Sonderbar mutet die Rückfrage des Herrn Kö—
niglichen Landrats an, ob rkein eigener Spritzenmeister da sei, d.
h. „ein Mann, der die Spritze dirigiert, unter steter Aufsicht hat
und dafür jährlich ein Fixum aus der Gemeindekasse bekommt, z.
B. ein Schlosser oder überhaupt ein Handwerker, der mit Feuer
arbeitet.“ Jedenfalls ist mit Vergnügen zu lesen, wie von da ab
der Herr Königlich Preußische Landrat Werner mit dem Herrn
Bürgermeister Schmeltzer und dessen Ratsherren, beinahe wett
eifernd, das Feuerlöschwesen zu verbessern sucht.
Herr Bürgermeister Schmeltzer hatte richtig erkannt, wie not—
wendig es ist, für die Instandhaltung und Bedienung der Lösch—
geräte, namentlich im Ernstfalle, eine starke und gut geschulte
Mannschaft zu haben, von der ein jeder seine Aufgabe voll ver—
steht und in idealer Begeisterung bereit ist, Kraft und Blut einzu—
setzen für des Nächsten Gut und Leben. Er hatte 1820 eine durch—
aus brauchbare Feuerlösch-Polizei-Verordnung für Merzig ausge—
arbeitet und im Anschluß an deren 8 21 die Satzungen für die
Errichtung einer Feuerlösch-Pompier-)Compagnie zu Merzig ent—
worfen und um die behördliche Genehmigung gebeten. Darauf ging
ihm folgendes Schreiben zu:
„Ich kann dem Entwuͤrfe einer Feuerlösch-Polizei-Verordnung
für Merzig, welche Eure Wohlgeboren mir unterm 11. Februar
d. J. vorgelegt haben und hierbei zurückerhalten, meinen Bei—
fall nicht versagen und danke Ihnen für Ihre desfallsige Be—
mühungen. Ich wünsche, daß Euer Wohlgeboren die Verordnung
noch mit einigen geeigneten Bürgern prüfen, dann baldigst zur
wirklichen Ausführung bringen und auf deren stets pünktliche
Befolgung mit Nachdruck halten mögen, damit der daraus zu
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