Von der im heft 3 der „Amtlichen Mitteilungen des Treuhänders
der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Saarpfalz“, 3. Jahrgang,
veröffentlichten berichtigten Fassung der
Tarifordnung für das
Baugewerbe im bayr. Regierungsbezirk Pfalz
ist ein
Sonderdruck
im Taschenformat (10,6 15 cm) mit festem Umschlag zum Preise
von 16 5 hergestellt worden, der nur gegen Voreinsendung des
Betrages zuzüglich Porto versandt wird.
Besftellungen
sind an die Dienststelle des Treuhänders der Arbeit in Saarbrücken 3,
GBroßherzog-⸗HFriedrich-Straße 521, Fernsprecher Ur. 296 61, zu richten
oder an den:
Keichsinnungsverband des Baugewerkes, Bezirksstelle Pfalz.
in Kaiserslautern, Pirmasenser-Straße 28,
Fernsprecher 952,
Keichsinnungsverband des Pflasterer⸗ und Straßenbauhandwerks,
Bezirksstelle Saarpfalz, in Kaiserslautern, Kanal—
Straße 2,
Fernsprecher 858.