Full text : 3.1937,1-6 (0003)

Amtliche Nitteilungen

DES TREVHANDERS DER ARBEIT
FüR DAs WwIRTSCHAFTSGEBIET SAARPFALZ

Herausgegeben von der Dienststelle des Treuhänders
der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Saarpfalz,
Saarbrücken 3, Großherzog⸗Friedrich⸗Straße 521,
Telephon Nr. 29661 -296 62. — Erscheint monatl.
2 mal. Bestellungen durch die Post. Bezugspreis
monatlich 50 Pfennig einschließlich Bestellgeld.

5 Jahrgang

Verantwortlich für den Inhalt: Hauptmann a. D.
Gustav Böhm, Treuhänder der Arbeit
für das Wirtschaftsgebiet Saarpfalz. Drud und
Verlag: Pecheur'sche Buchdruckerei, Saarbrücden,
Passagestraße 3, Telephon Nr. 201 43.

Wweꝛ.

1. März 1937

Nummer 5

Inhalt:

Allgemeine Bekanntmachungen des
Treuhänderamtes.
Arbeitseinsatz von Metallarbeiterm. ..

II.

Bekanntmachung von Tarifordnungen
und von Richtlinien des Treuhänders
der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet
Saarpfalz.
Tarifordnung zur Aenderung des als Tarif—
ordnung weitergeltenden Lohntarifs für die
Textilindustrie in der Pfalz vom 15. August
1932 in der Fassung des Abkommens vom
23. Auqust 1932

III. Bekanntmachung von Tarifordnungen
und Richtlinien der Sondertreuhänder.
Aenderung der Tarifordnung für die deutsche
Zigarrenherstellung..

Seite 41

44

Tarifordnung für die Herstellung von Seiler⸗
und Netzwaren von Hand, ausgenommen Netze
für die Hochseefischerie

Tarifordnung für den Erholungsurlaub der
im deutschen Spinnstoffgewerbe in Heimarbeit
Beschäftigten..—

IV. Gesetze — Verordnungen — Erlasse.
Verlautbarung über Entgeltüberwachung in der
Heimarbeit für Glaswarenherstellung und
hearbeitung W

V. Sonstige Mitteilungen.
Anrechnung der Zugehörigkeit zum Betrieb
beim Wechsel des Unternehmers

Seite 44

35F

5

J. Allgemeine Bekanntmachungen des Treuhänderamtes.

Der Präsident der Reichs⸗
anstalt für Arbeitsver⸗
mittlung und Arbeitslosen⸗
versicherung.
11 5258/146

Berxlin, den 12. Februar 1937.

An die Landesarbeitsämter und Arbeitsämter.

Arbeitseinsatz von Metallarbeitern.

Die mit der Verschärfung des Facharbeitermangels
zunehmenden Bestrebungen der Betriebe, ihren Fach—
arheiterbedarf durch Anwerbung unentbehrlicher Kräfte
anderer Betriebe zu decken, machten einen weiteren

Ausbau des Schutzes gegen derartige Versuche notwendig;
dies um so mehr, als einzelne Wirtschaftszweige dazu
übergegangen waren, die Abwanderung von Metall—
arbeitern durch die Einführung von Freigabescheinen
Abkehrscheinen) zu unterbinden. Abgesehen davon,
daß diese Maßnahmen nur ein unzulängliches Mittel
darstellen, diese Fachkräfte im Betriebe zu halten, hatten
ie auch sozial unerwünschte Auswirkungen. Ich habe
daher die „Anordnung über den Arbeitseinsatz von
Metallarbeitern in der Fassung vom 27. November 1936“
zufgehoben und die nachfolgende „Anordnung über
»en Arbeitseinsatz von Metallarbeitern vom 11. Februar
1937“ (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 35 vom 12. Februar
1937) erlassen.
            
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