Von der im heft 3 der „Amtlichen Mitteilungen des Treuhänders
der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Saarpfalz“, 3. Jahrgang,
veröffentlichten berichtigten Fassung der
Tarifordnung für das
Baugewerbe im Saarland
ist ein
Sonderdruck
im Taschenformat (10,66 15 cm) mit festem Umschlag zum Preise
oon 15 5 hergestellt worden, der nur gegen Voreinsendung des
Betrages zuzüglich Porto versandt wird.
Beftellungen
sind an die Dienststelle des Treuhänders der Arbeit in Saarbrücken 3,
Großherzog⸗Friedrich-Straße 521, Fernsprecher Ur. 29661, zu richten
oder an die:
Wirtschaftsgruppe Bauindustrie, Bezirksgruppe Saarpfalz, in
Saarbrücken 1, Eisenbahnstraße 561.
Fernsprecher 27732,
Keichsinnungsverband des Baugewerbes, Verwaltungsstelle Saar⸗
land, in Saarbrücken 3, Königin-Cuisen-Str. 33.
Fernsprecher 2 05 55.