Nr. 3
Tarifregister Nr. 702/6. Neustadt (Weinstr.),
òFEMXCIAITTTTAT. den 23. D b
Der Treuhänder der Arbeit en ezember 1936
für das Wirtschaftsgebiet R.Arb.Bl. Nr. 2
Saarpfalz. vom 15. Januar 1937.
1. Februar 1937
Seite 19
4.
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Maurer,
Mineure,
Rammer,
Rohrleger,
Schlosser auf der Baustelle,
Schmiede auf der Bausielle,
Zementfacharbeiter,
Zieher,
Zimmerer.
Gemäß 8 32 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung der
nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934 (Reichsgesetzbl.
I S. 45 ff.) erlasse ich nach Beratung in
einem Sachverständigenausschuß folgende
Tarifordnung für das Baugewerbe im Saarland.
4
19
81.
Geltungsbereich.
1. Räumlicher Geltunasbereich: Das Gebiet
des Saarlandes.
2. Beruflicher Geltungsbereich: Alle ge—
werblichen Arbeiter.
3. Fachlicher Geltungsbereich: Alle Betriebe
des Hoch-, Beton- und Tiefbaugewerbes sowie des
Zimmereigewerbes, weiterhin alle Betriebe, die
Abbrucharbeiten von Bauwerken ausführen, ferner
alle Betriebe des Straßenbaugewerbes (einschließlich
des Steinsetz⸗ und Pflasterergewerbes sowie der
Asphalt- und Teerstraßenbaubetriebe).
4. Das Tarifgebiet wird in folgende Ortsklassen
eingeteilt:
II. Der Stundenlohn in ip beträgt für
1. Gefolgschaftsmitglieder, die Facharbeiterlohn er—
halten:
a) mit abgeschlossener Lehrzeit,
Gesellenbrief oder Fachar—
beiterzeugnis
im 1. Gehilfenjahr, soweit sie
das 20. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben....
im 2. Gehilfenjahr, soweit sie
das 20. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben.... .
im 3. Gehilfenjahr, soweit sie
das 20. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben.... —
nach dem 3. Gehilfenjahr oder nach
Vollendung des 20. Lebens—
jahres . ..
b) ohne oder ohne abgeschlossene
Lehrzeit
nach dem vollendeten 20. Lebens⸗
jahr..
2. Zementarbeiter nach dem vollendeten
20. Lebensjahr .. .73 68 61
Eisenbieger und Flechter nach dem
vollendeten 20. Lebensjahr ... 71 65 59
Steinhauer nach vollendetem 20.
Lebensjahr....
Bauhilfsarbeiter, Platzarbeiter in
Hochbaugeschäften, Zuschläger und
Werbkstatthelfer auf der Baustelle
a) bis zum vollendeten 15. Lebensjahr
16.
3
e F 3.
/) 27 I 20.
g) nach demn, 20 —
Tiefbauarbeiter, Schlepper, Platzar—⸗
beiter in Tiefbaugeschäften
a) bis zum vollendeten 15. Lebensijahr 24 22 20
W, 13. 30 28 26
VV 36 34 31
d) 5 42 39 36
693313 48 45 41
53313 54 50 46
gh nach dem 43 60 56 51
60 56 50
68 63 56
Ortsklasse J: Stadtkreis Saarbrücken, der gesamte
Landkreis Saarbrücken. Außerdem von dem Bezirk
St. Ingbert die Stadt St. Ingbert und die Orte
Ensheim und Eschringen. Von dem Kreis Ottweile
die Orte: Elpersberg, Spiesen, Neunkirchen
Wiebelskirchen, Ottweiler, Stennweiler, Wemmets
weiler, Heiligenwald, Landsweiler, Schiffweiler
Von dem Kreis Saarlautern die Orte: Saarlautern,
Schwalbach, Ensdorf, Wadgassen, Dillingen. Waller—
fangen, Hostenbach.
3
Ortsklasse II: Differten, Werbeln, Neuforweiler,
Unterfelsberg, St. Barbara, Gisingen, Siersburg,
Diefflen, Sdarwellingen, Hülzweiler, Schwarzenholz
(bach), Lebach, Reisbach, Habach, Wiesbach, Kaisen,
Illingen, Raßweiler, Welschbach, Wellesweiler,
Ludwigsthal, Rohrbach, Hassel, Oberwürzbach,
Heckendalheim, Ormesheim, Bliesbolchen. Außer—
dem alle Orte, die westlich, nördlich und östlich der
durch diese oben angeführten Orte sich ergebenden
Linie liegen. Außerdem die Stadt Mettlach.
Ortsklasse III: Silvingen, Filten, Rech, Merchingen,
Haustadt, Düppenweiler, Buprich, Nieder-Saubach,
Aschbach, Henselhofen, Alsweiler, Winterbach, Ur—
weiler. Außerdem sämtliche Orte, die nördlich der
sich aus diesen Orten ergebenden Linie liegen;
ausgenommen die Stadt Meitlach.
4
5
82.
Arbeitslohn.
J. Es erhalten Facharbeiterlohn:
1. Dreher auf der Baustelle,
A
2 Kraftfahrer mit Gesellenbrief oder Facharbeiter⸗
zeugnis eines Schlossers oder Mechanikers bzw.
einer verwandten Berufsgruppe.
7
Zeizer unter
ätigkeit nach
Lebensjahr
6 monatiger Berufs
dem vollendeten 20.
66 62 6