Amtliche MRitteilungen
DES TREVBHANDERS DER ARBEIT
FüR DAS WIRTSCHAFTSGEBIET SAARPFALZ
Herausgegeben von der Dienststelle des Treuhänders
der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Saarpfalz,
Saarbrücken 3, Großherzog⸗Friedrich-Straße 521J,
Telephon Nr. 29661-296 62. — Erscheint monatl.
2 mal. Bestellungen durch die Post. Bezugspreis
monatlich 50 Pfennig einschließlich Bestellgeld.
3. Jahrgang
—8
1. Februar 1937
Verantwortlich für den Inhalt: Hauptmann a. D.
Gustav Böhm, Treuhänder der Arbeit
für das Wirtschaftsgebiet Saarpfalz. Drud und
Verlag: Pecheur'sche Buchdruckerei, Saarbrücken,
Passabestraße 3, Telephon Nr. 201 43.
Nummer 3
Inhalt:
J. Allgemeine Bekanntmachungen des
Treuhänderamtes.
Bekanntmachung von Tarifordnungen
und von Richtlinien des Treuhänders
der Arbeit für das Wirtschaftsgebiei
Saarpfalz.
Tarifordnung für das Baugewerbe im
bayerischen Regierungsbezirk Pfalz...
Tarifordnung für das Baugewerbe im
Saarland.
Aenderung der Tarifordnung für die im
Wirtschaftsgebiet Saarpfalz bei der Land—
wirtschaft einschließlich Weinbau beschäftigten
Gefolgschaftsmitgsieder vom 24. Juni 1935
Berichtigung der Tarifordnung bei der Her—
stellung der Fahrbahndecken der Reichsauto—
bahnstrecke Saarbrüdeen — Mannheim vom
23 Pezember 19368—
I11. Bekanntmachung von Tarifordnungen
und Richtlinien der Sondertreuhänder.
Abänderung der Tarifordnung für das
Hafenbugsiergewerbe des Rheinstromgebiets
Tarifordnung für Arbeiter und Arbeiterinnen
sowie die Heimarbeiter in der deutschen
Damenhutindustriee..
Ergänzung der Tarifordnung für Herstellung
von Seiler⸗ und Netzwaren von Hand vom
12. November 1931 im Gebiet des Deutschen
Reicheese...
4. Tarifordnung für Heimarbeit in der deutschen
Festartikelindustrier..
Seite 15 5. Urlaubstarifordnung für Heimarbeit in der
zeutschen Festartikelindustrie
19 1IV. Gesetze — Verordnungen — Erlasse.
1. Siebente Anordnung zur Durchführung des
Vierjahresplans über die Verhinderung
rechtswidriger Lösung von Arbeitsverhält⸗
nissen. Vom 22. Dezember 1936 ...
Anordnung über die Verhandlung der
—X
Kurzarbeiterunterstützung...—
8 7 des Gesetzes über die Arbeitszeit in
Bädereien und Konditoreien vom 29. Juni
193838383838..
4. 96 Stunden-Doppelwoche...
22 V. Sonstige Mitteilungen.
2.
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J. Allgemeine Bekanntmachungen des Treuhänderamtes.
II. Bekanntmachung von Tarifordnungen und von Richtlinien des Treuhänders
der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Saarpfalz.
Neustadt (Weinstr.),
den 23. Dezember 1936.
R.Arb.⸗Bl. Nr. 2
vom 15. Januar 1937
Gemäß 8 32 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung der
nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934 (Reichs—
gesetzbl. IS. 45 ff.) erlasse ich nach Beratung in einem
Sachverständigenausschuß folgende
Tarifordnung für das Baugewerbe im bayerischen
Regierungsbezirk Pfalz.
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Geltungsbereich.
1. Räumlicher Geltungsbereich: Das Gebiet
des bayerischen Regierungsbezirks Pfalz.
2. Beruflicher Geltungsbereich: Alle ge—
werblichen Arbeiter.
3. Fachlicher Geltungsbereich: Alle Betriebe
des Hoch⸗, Beton⸗ und Tiefbaugewerbes sowie des
Zimmereigewerbes, weiterhin alle Betriebe, die
ÄÜbbrucharbeiten von Bauwerken ausführen, ferner