Full text : 3.1937,1-6 (0003)

Amtliche Mitteilungen

DES TREVHANDERS DER ARBEIT
FOR DaAs WIRTSCHAFTSGEBIET SAARPFALZT

Herausgegeben von der Dienststelle des Treuhänders
der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Saarpfalz,
Saarbrücken 3, Großherzog-Friedrich⸗Straße 521,
Telephon Nr. 29661-296 62. — Erscheint monatl.
2 mal. Bestellungen durch die Post. Bezugspreis
monatlich 50 Pfennig einschließlich Bestellgeld.

Verantwortlich für den Inhalt: Hauptmann a. D.
Gustav Böhm, Treuhänder der Arbeit
für das Wirtschaftsgebiet Saarpfalz. Druch und
Verlag: Pecheur'sche Buchdruckerei, Saarbrücken,
Passagestraße 3, Telephon Nr. 201 43.

—

3. Jahrgang

15. Januar 1937

Nummer 2

Inhalt:

Allgemeine Bekanntmachungen des
Treuhänderamtes.
Bezahlung von Kost und Wohnung im Gast⸗
stättengewerbe des Wirtschaftsgebiets Saarpfalz
Weiterzahlung des Arbeitslohnes bei Muste⸗
ungen.......—
Urlaub Schwerbeschädigter in der Metall—
ndustrierr. *
veschäftsplan der Treuhänderdienststellen Saar—
falz ab 1. Januar 1937

Tarifordnung für die Entlohnung bei der Her⸗
stellung der Fahrbahndecken der Reichsauto—
hahnstrecke Saarbrüden-Mannheim von km
55.7 bis km 87.0

Seite 8

Seite 17

V

9

III.

Bekanntmachung von Tarifordnungen
und Richtlinien der Sondertreuhänder.
Aenderung der Tarifordnung für das Bau—
jewerbe im Deutschen Reih...
Aenderung der Tarifordnung für die deutsche
Schuhindustrie

—

16

II.

Bekanntmachung von Tarifordnungen
und von Richtlinien des Treuhänders
der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet
Saarpfalz.
Ergänzung der Tarifordnung für die beim Bau
der Reichsautobahn Saarbrücken-Mannheim
zwischen etwa km 71,6 und etwa kme 91,5
deteiligten Bauunternehmungen...
Ergänzung der Tarifordnung für die beim Bau
der Reichsautobahn Saarbrücken-Mannheim
zwischen etwa km 56 und etwa km 71,6 be⸗
leiligten Bauunternehmungen.

IV.

hesetze — Verordnungen — Erlasse.
Anordnung über die Umbenennung des Wirt—
chaftsgebietes des Treuhänders der Arbeit
Saarland-⸗Pfalz in Saarpfalz. Vom 28. De—
sember 1930066.
Hilfe für Tiefbauarbeiter bei Verdienstausfall
n der Weihnachts- und Neujahrswoche ..
Anordnung, betreffend Arbeitsruhe in der
Heimarbeit für Grüunkorbwaren.

27

—X

Eä

11

V. Sonstige Mitteilungen.

l. Allgemeine Bekanntmachungen des Treuhänderamtes.
Bezahlung von Kost und Wohnung
im Gasistättengewerbe des Wirtschaftsgebiets
Saarpfalz.

eine anderweitige Regelung erst nach vorheriger acht⸗
ägiger Ankündigung statthaft.
Wird Kost gewährt oder genommen, so muß diese
ausreichend und gut sein.
Wird Wohnung gewährt, so hat die Wohnung den
gesetzlichen Änforderungen zu entsprechen. Die Ge—
foigschaftsmitglieder haben Anspruch auf ein sauberes
Zimmer, das gut lüftbar und im Winter heizbar ist.
In der kalten Jahreszeit muß Heizmaterial genügend
ur Verfügung gestelll werden. Das Zimmer muß
in eigenes Bett, einen verschliefzbaren Schrank, sowie
ine Waschgelegenheit enthalten. Bettwäsche und Hand—
ücher müssen rechtzeitig erneuert werden.“

Die Tarifordnung für das Gaststättengewerbe im
Wirtschaftsgebiet Saarland-Pfalz vom 28. 6. 1935
Tarifregister 1018/1, Reichsarbeitsblatt vom 5.9. 1935)
autet in 88:
„Bei Abschluß des Arbeitsvertrages soll schriftlich
oereinbart werden, ob Kost und Wohnung oder eines
von beiden im Betrieb gewährt wird.
Ist eine Vereinbarung über Gewährung von Kost
und Wohnung oder eines von beiden getroffen, so ist
            
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