Full text : 2.1936 (0002)

Nr.

15. April 1936

Seite 89

Gründe:
Der Treuhänder der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet
Saarland-Pfalz hat mit Schriftsatz vom 24. Januar
1936, eingegangen beim vorgenannten Ehrengericht
am 29. Januar 1936, die Einleitung des ehren—
gerichtlichen Verfahrens gegen den Angeklagten beantragt
und ihn beschuldigt, in der Zeit nach dem 1. Mai 1934
his zum Herbst 1935 als Meister und Aufsichtsperson
unter Mißbrauch seiner Machtstellung im Betriebe der
Schuhfabrik W. in D.Pfalz böswillig die Arbeitszräfte
 der Angehörigen der Gefolgschaft ausgenutzt
und ihre Ehre durch Beschimpfung und Mißhandlung
gekränkt und dadurch die durch die Betriebsgemeinschaft
degründeten sozialen Pflichten gröblich verletzt zu haben
— Verstoß gegen 8 36 Absatz 1 Ziffer 1 des Gesetzes
zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20. Januar
1934. —

A. K., P. B. und A. H. (früher B. heißend)
säufiger geschlagen zu haben, gibt er dies in der
Hauptverhandlung nur bezgl. des H., St. und des
Hefolgschaftsmitgliedes B. zu. Den H. A. behauptet
er nur einmal mit einem Schuh gestoßen zu haben.
An eine Mißhandlung des G. Sch., A. K. und
P. B. will er sich nicht mehr entsinnen. Weiter bringt
er vor, die Schläge und Stöße seien nur leicht und
jarmlos gewesen und in der Erregung geschehen. Sie
ägen auch schon ein Jahr und länger zurück, jedenfalls
iber habe er nach dem Frühjahr 1935 nicht mehr
geschlagen oder gestoßen.
Demgegenüber haben die Zeugenaussagen in der
Hauptverhandlung ein ganz anderes Bild ergeben:
Der jetzt 16 Jahre alte Zeuge K. H., der von
Januar bis August 1935 in der Ausputzerei W.
irbeitete, bekundel, daß er, obwohl er schon vorher
zehört habe, daß in der Fabrik W. geschlagen werde,
hort eingetreten sei, um Arbeit zu bekommen. In der
ersten Zeit sei es ohne Schläge abgegangen. Dann
aäber, nach etwa 2 Monaten, habe der Angebklagte
nit den Mißhandlungen begonnen. Er habe ihn
zfters geschlagen, teils mit der Hand, teils mit einem
Schuh und zwar meist auf den Kopf. In der letzten
Zeit seiner Beschäftigung bei W. sei das fast täglich
‚orgekommen. Dazu habe der Angebklagte ihn fort—
Jesetzt in übler Weise beschimpft. Die einzelnen
Schimpfworte, die er speziell gegen ihn gebraucht habe,
zönne er aber nicht mehr bestimmt angeben. Wenn
er der Mißhandlung einmal widersprochen habe, habe
der Angeklagte gedroht: „Ich schmeiße Dich hinaus“,
d. h. er werde für seine Entlassung sorgen. Er — der
Zeuͤge — habe auch gesehen, daß der Angeklagte dem
E. St. an den Backen geschlagen habe. Beschwert
»eim Betriebsführer oder einem Vertrauensmann habe
nan sich nicht, weil man Angst hatte, dann entlassen
zu werden.
Der Zeuge G., 21 Jahre alt, von 1932 bis
)J. 2. 1935 in der Fabrik W. beschäftigt, gibt an, der
Angeklagte habe bei Entdeckung eines Fehlers an der
Arbeit mit den Arbeitern geschimpft, dabei ihnen
Ausdrücke, wie: „Arschloch, Jochnagel, Drecksau“ an
»en Kopf geworfen, auch habe er zu gewissen Zeiten
ast tagtäglich Arbeiter geschlagen, manchmal sogar mit
inem Schuh mit Leisten und aus den geringsten
Anlässen. Er habe selbst gesehen, wie die Gefolgschafts—
eute A. K., B. und Sch. von F. geschlagen wurden.
Ihn selbst habe dieser zweimal mit Schlagen bedroht,
Jabe auch zweimal mit Schuhen nach ihm geworfen.
diese Behandlung der Arbeiter sei bis in die letzte
Zeit seiner Beschäftigung in der Fabrik vorgekommen.
Jedem Widerspruch gegen dieselbe sei mit der Bedrohung
)urch F. begegnet worden, er schmeißze den Arbeiter hinaus.
Nachdem durch die DAF. ein Vortrag über die neue
Arbeitsordnung in D. gehalten worden sei, habe er der
Bedrohung mil Hinausschmeißen vielfach noch beigefügt,
dann könne der Betreffende nach Berlin gehen und
iich beschweren. Beschwert habe sich niemand, weil
man die Entlassung befürchtete.
A. K., jetzt 23 Jahre alt, der nach etwa S jähriger
Beschäftigung in der Fabrik W. im April 1935 dort
qustrat, hat als Zeuge ausgesagt, der Angeklagte
habe viel mit den Arbeitern herumgeschimpft, dabei die
Worte „Dreckarsch und Pappsack““ gebraucht. Ihn

Der Angebklagte ist seit etwa 15 Jahren in der
1912 gegründeten Schuhfabrik W. in D. Pfalz beschäftigt.
z oder 42 Jahre war er als einfacher Arbeiter dort
tätig, dann würde er Meister, welche Stellung er heute
noch bekleidet. Seiner Aufsicht untersteht die Ausputzerei.
In dieser sind von der etwa 370 Mann zählenden
Gefolgschaft des Betriebes 75 bis 80 Leute beschäftigt,
wovon etwa die Hälfte Jugendliche von 15 bis 21
Jahren sind. Die neueintretenden Jugendlichen be—
ginnen ihre Tätigkeit in der Regel in der Ausputzerei.
In den ersten Tagen oder Wochen haben sie einfache
Hilfsarbeiten zu verrichten, dann werden sie mit den
schon länger im Betrieb tätigen und den älteren
Arbeitern am Band beschäftigt. Lehrverträge werden
nit den Jugendlichen in dem Betriebe nicht ab—
geschlossen. Diese stehen also nicht in einem Lehrlingsberhälinis
 zu dem Betriebsführer oder dessen Meistern.
In der Fabrik W., insbesondere auch am Band in
der Ausputzerei herrscht von jeher ein flottes Arbeits
empo. Da dort viele Jugendliche beschäftigt werden,
darunter naturgemäßz auch solche, die noch nicht den
Ernst und die Fertigkeit der älteren Arbeiter haben,
kommt es schon vor, daß sich Fehler an den zu fertigenden
Schuhen zeigen. Das war auch in den letzten zwei
Jahren so. Von besonderer Bedeutung waren die
Fehler im allgemeinen nicht. Der Angeklagte nahm
die Entdeckung solcher Fehler zum Anlaß, in der
Ausputzerei rumzuschreien, die Arbeiter, insbesondere
die Jugendlichen zu beschimpfen und sogar zu schlagen.
Auch andere Mehser in dem Betriebe machten es so.
Das sprach sich herum und schon längere Zeit geht in
D. und Umgebung die Rede, in der Schuhfabrik W.
verde geschlagen.
Der Angeblagte setzte die Beschimpfungen und
Mißhandlungen der ihm unterstellten Arbeiter auch nach
dem Inkrasitreten des Gesetzes zur Ordnung der
aationalen Arbeit (in der Pfalz am 1. Mai 1934)
fort, sogar bis in den Herbst 1935 hinein.
Er selbst gibt zu, manchmal ein kräftiges Wort den
Arbeitern gegenüber gebraucht zu haben, an Schimpf⸗
vorse im Einzelnen will er sich nicht mehr erinnern.
Auch räumt er ein, daß er gelegentlich einem Jugend⸗
ichen eine mit der Hand oder mit einem Schuhschaft
zegeben, hin und wieder einen auch an den Ohren
gejogen oder mit einem Schuh gestoßen habe. Während
er aͤber im Ermitielungsverfahren noch eingestanden
hat, die Gefolgschaftsmitgliedet H., St., G., Sch.,
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.