Ner. 6
15. März 1936
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Alle wollen sie einmal als Arbeiter der Stirn
»der der Faust ihrem Volke dienen.
Alle wünschen daher nichts sehnlicher als Lehrstellen
und Ausbildungsplätze, in denen sie sich auf diese
Arbeit für Staat; Volk und Wirktschaft vorbereiten
zönnen.
Soll dieses gesunde Drängen der deutschen Jugend
nach beruflicher Ausbildung nicht vergeblich sein, dann
ist es notwendig, daß Betriebsführer, Lehrmeister und
die verantwortlichen Stellen der öffentlichen Verwaltung
alle geeigneten
Dr. Hjalmar Schacht
Präsident des Reichsbankdirektoriums, mit der Führung
der Geschäfte des Reichs- und Preußischen
Wirtschaftsministers beauftragt
R. Walther Darré
Reichs- und Preußischer Minister
und Landwirischaft
für Ernährung
Lehrstellen und Ausbildungsplätze
herfügbar machen und sie schnellstens den Berufs—
heratungsstellen der Arbeitsämter melden. Dann ist
u hoffen, daß jeder Jugendliche den ersehnten Lehr—
platz findet und daß für jeden Beruf und jeden Betrieb
notwendige und geeignete Nachwuchs sichergestellt
wird.
Im Zusammenwirken der Arbeitsämter mit Eltern,
Schule und Arzt, mit Hitlerjugend, Deutscher Arbeits—
front, mit Vertretern der Berufe und Betriebe ist
durch Monate hin eine gewaltige vorbereitende Arbeit
zeleistet worden. Trotzdem ist der Bedarf an Lehr—
tellen noch nicht gedeckt.
An die gesamte deutsche Wirtschaft, an die Bauern—
ichaft und die maßgebenden Behörden wenden wir
uns daher mit der Aufforderung, auch auf diesem
Gebiete ihre Pflicht zu tun.
Dr. Syrup
Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung
und Arbeitslosenversicherung
Dr. Robert Ley
Leiter der Deutschen Arbeitsfront
Baldur v. Schirach
Jugendführer des Deutschen Reiches
Franz Seldte
Reichs- und Preußischer Arbeitsminister
II. Bekanntmachung von Tarifordnungen und von Richtlinien des Treuhänders
der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Saarland-Pfalz.
Tarifregister Nr. 182/3. Neustadt a. d. Hardt, 2 Ziffer 6e erhält folgende Fassung:
De Iunder ehet den dr eniar bnh —— 20 v. H
ür das Wirtschaftsgebiet R.«Arb.⸗“Bl. Nr. 8
We Wircastzpe e vom iaeu636. 32 Ziffer 6 werden hinter dem Buch⸗
slaben h folgende Zuschläge neu auf—
genommen:
Arbeiten in Schächten über 8m Tiefe 10
Arbeiten im Innern von Kanälen bei
künstlicher Beleuchtung.. 10
Diese Aenderungen treten mit der Veröffentlichung
im Reichsarbeitsblatt in Kraft.
—
Gemäß 8 32 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung der
nationalen Arbeit wird nach Beratung in einem Sach—
herständigenausschuß die Tarifordnung für das Bau—
zewerbe im bayerischen Regierungsbezirk Pfalz mit
Ausnahme der Stadt Ludwigshafen (Rhein) vom 23.
Juli 1934 in der Fassung vom 10. April 1935 wie
solgt geändert:
Böhm
81 Ziffer 2 Orisklasse Vnlautet: Die Bezirks—
imter Kirchheimbolanden (ausschließlich Stadtbezirk
Kirchheimbolanden), Rockenhausen, Kusel (ausschließlich
Amtsgerichtsbezirk Kusel).