Amtliche Mitteilungen
DES TREOHANDERS DER ARBEIT
FR DaAas WIRTSCHAFFSGEBIET SAARLAND-PFALZ
Herausgegeben von der Dienststelle des Treuhänders der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Saarland⸗-Pfalz,
Saarbrücken 3, Großherzog-Friedrich-Straße 521—, Telephon Nr. 296 61-296 62. - Erscheint monatl. 2 mal.
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— Verantwortlich für den Inhalt: —
Hauptmann a. D. Gustav Böhm, Treuhänder der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Saarland-Pfalz.
Druck und Verlag: Pecheur'sche Buchdruckerei, Saarbrücken, Passagestraße 3, Telephon Nr. 201 43
2. Jahrgang
1. März 1936
Nummer 5
Inhalt
. Allgemeine Bekanntmachungen des
—— 2
Treuhänderamtes.
Vertrauensratswahlen 1936.. —
Bekanntmachung von Tarifordnungen
und Richtlinien der Sondertreuhänder.
Aenderung der Tarifordnung für die Band—
und Flechtindustrie, betr. Breitenregelung im
Deutschen Reichh
Seite 45
I. Bekanntmechkung von Tarifordnungen
und von Treuhãnders
der Arbe irtschaftsgebiet
Saarland⸗⸗
Seite 49
IV. Gesetze — Verordnungen — Erlasse.
Arbeitslosenunterstützung neben Ehrenunter⸗
stützung für die Schwerbeschädigten der NSDAP
Einblick in die Karteien der Arbeitsämter über
die in Heimarbeit Beschäftigten durch Amts—
walter der Deutschen Arbeitsfront...
Larifordnung für die eisenerzeugende und eisen⸗
und metallverarbeitende Industrie im Wirt⸗
schaftsgebiet Saarland-Pfalz.
Erläuterung zur Tarifordnung für die eisen—
erzeugende und eisen- und metallverarbeitende
Induftrie im Wirtschaftsgebiet Saarland-Pfalz
Abänderung der Tarifordnung für das Bau—
gewerbe im Saarland..
49
V. Sonstige Mitteilungen.
Igemeine Bekanntmachungen des Treuhänderamtes.
Vertrauensratswahlen 1936.
sind. Einsicht oder Ueberlassung der Abstimmungs—
interlagen darf nur dem Treuhänder der Arbeit
gewährt werden, der nach dem Gesetz über die ord—
ungsmäßige Bildung der Vertrauensräte zu wachen
hat.
Saarbrücken, den 29. Februar 1936
Bei den vorjährigen Vertrauensratsabstimmungen
sind in verschiedenen Fällen, in denen der Treuhänder
der Arbeit zur Entscheidung über die Gültigkeit der
Abstimmung angerufen worden war, Schwierigkeiten
dadurch enistanden, daß die Unterlagen für die Ab—
timmung nicht mehr vorgelegt werden konnten. Der
Reichs⸗ und Preußische Arbeitsminister weist infolge—
dessen darauf hin, daß die gesamten Unterlagen, also
insbesondere die Absümmungslisten, die Stimmzettel
und die Feststellung des Abstimmungsergebnisses von
dem Führer des Betriebes, der nach dem Gesetz der
Abstimmungsleiter ist, nach der Abstimmung unter
Verschluß zu nehmen und sorgfältig für die Dauer
der Amisperiode des Vertrauesisrates aufzubewahren
Der Treuhänder der Arbeit für das Wirtschaftsgebie:
Saarland⸗-Pfalz
Böhm