Antliche Mtteilungen
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DES TREVHANDERS DER ARBEIT
rüR DAS VIRTSCHAFTSGEBIET SAARLAND- PFALZ
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Herausgegeben von der Dienststelle des Treuhänders der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Saarland⸗-Pfalz,
Saarbrücen 3, Großherzog-Friedrich-Straße 52 J, Telephon Nr. 296 61-29662. — Erscheint monatl. 2 mal.
Bestellungen durch die Post. Bezugspreis monatlich 50 Pfennig einschließlich Bestellgeld.
— Verantwortlich füur den Inhalt: —
Hauptmann a. D. Gustav Böhm, Treuhänder der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Saarland⸗Pfalz.
Druck und Verlag: Pecheur'sche Buchdruckerei, Saarbrücken, Passagestraße 3, Telephon Nr. 20143.
2. Jahrgang
15. Januar 1936
Nummer 2
Inhalt
Allgemeine Bekanntmachungen des
Treuhänderamtes.
Bildung der Vertrauensräte an Baustellen
und in Baubetriebee..
Tarifordnung für die Hutindustrie im Deutschen
Reich ..
Anordnung des Sondertreuhänders der deutschen
Zigarrenindustrie gemäß 8 10 der 15. Verord⸗
iung zur Durchführung und Ergänzung des
Hesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit
vom 14. Dezember 193z3..
Anordnung zu Abschnitt IV, J. Mindestakkord⸗
verdienst der Reichstarifordnung für die deutsche
Zigarrenherstelliung..
Seite 23
Zeite 19
1.
Bekanntmachung von Tarifordnungen
und von Richtlinien des Treuhänders
der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet
Saarland⸗Pfalz.
Bestimmungen für Angestellte der Reichsver—
valtungen (R.⸗A.⸗T.) für das Saarland
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9
Gesetze — Verordnungen — Erlasse.
Verordnung über die Abkürzung der Wartezeit
bis zur Erwerbslosenunterstützung bei berufs—
üblicher Arbeitslosigkeit im Saarland. Vom
23. Dezember 1935...
II.
Bekanntmachung von Tarifordnungen
und Richtlinien der Sondertreuhänder.
Tarifordnung für die Band- und Flechtindustrie
Betriebsarbeiter) im Deutschen Reich .—
Ergänzung der Tarifordnung für die Baustellen
der Reichssautobahnen vom 24. Oktober 1935
Sonstige Mitteilungen.
Die Neuregelung der Lohnverhältnisse in der
Zigarrenherstellung..
l. Allgemeine Bekanntmachungen des Treuhänderamtes.
Bildung der Vertrauensräte an Baustellen und in
Baubetrieben.
Unternehmens durchgeführt werden, kommt die Be—
tellung eines besonderen Vertrauensrats in Frage.
Als „längere Zeit“ kann ein Zeitraum von nur
wenigen Wochen keinesfalls angesehen werden. Nach
gz 5, Absatz 1 der Zweiten Verordnung zur Durch—
führung des Gesetzes zur Ordnung der nationalen
Arbeit hat der Abstimmungsleiter spätestens 2 Wochen
vor dem 1. Abstimmungstag in einem Aushang die
Liste der Vertrauensmänner und deren Stellvertreter
»ekannt zu machen. Die vorgesehenen Kandidaten
nüssen auch dem Abstimmungsleiter nach ihrer charakter—
ichen und arbeitstechnischen Seite hin auf Grund einer
Für den Bereich des Treuhänderbezirks Saarland⸗Pfalz
empfehle ich die Beachtung folgender Gesichtspunkte
hei der Bildung von Verträuensräten in Baubetrieben
und bei Notstandsarbeiten.
Dauer und Größe von Bauvorhaben, bei
denen ein Vertrauensrat zu bestellen ift.
Nur bei größeren Bauvorhaben, deren Durchführung
ängere Zeit beansprucht und die nicht am Sitze des