Nr. 23
1. Dezember 1936
Seite 257
4. Wird in einem Einzelfall durch die Einstellung
älterer Angestellter auf Grund der Ziffer 3 die Kündi—
gung einer jüngeren Arbeitskraft erforderlich, so gilt
die Kündigung, wenn der Präsident der Reichsanstalt
oder die von ihm beauftragte Dienststelle der Reichs—
anstalt ihr zustimmt, als durch die Verhältnisse des Betriebes
bedingt (8 56 Absatz 1 des Gesetzes zur Ordnung der
nationalen Arbeit, 8 22 des Gesetzes zur Ordnung der
Arbeit in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben).
Berlin, den 7. November 1936
1. Es ist verboten, Kennwort (Chiffre-) Anzeigen
in Zeitungen, Zeitschriften, Stellenlisten und ähnlichen
Verzeichnissen zwecks Anwerbung oder Vermittlung
von Metallarbeitern und Baufacharbeitern aufzugeben
»der aufzunehmen. Ausnahmen bedürfen einer aus—
)rücklichen Genehmigung des Präsidenten der Reichs—
anstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversiche—
rung oder einer von ihm beauftragten Dienststelle der
Reichsanstalt.
Der Ministerpräsident
2. Metallarbeiter im Sinne dieser Vorschrift sind
Arbeiter, Betriebsbeamte, Werkmeister und Techniker,
oweit sie eine ordnungsmäßige Ausbildung als Fach—
zräfte des Eisen- und Metallgewerbes abgeschlossen haben,
ferner sonstige Personen, die nach den Eintragungen
im Arbeitsbuch als gelernte oder angelernte Berufs—
angehörige anzusehen sind. Baufacharbeiter im Sinne
dieser Vorschriften sind Personen, die nach den Ein—
ragungen im Arbeitsbuch als gelernte oder angelernte
Berufsangehörige anzusehen sind.
Berlin, den 7. November 1936.
Göring
Beauftragter für den Vierjahresplan.
Sechste Anordnung
zur Durchführung des Vierjahresplans über das
Verbot von Kennwortanzeigen für die Anwerbung
oder Vermittlung von Metallarbeitern und Bau⸗
facharbeitern.
Vom 7. Nopember 1936.
Der Ministerpräsident
Göring
Beauftragter für den Vierjahresplan.
Um zu verhindern, daß eine ungeregelte und anonyme
Werbung von Facharbeitern durch Stellenangebote in
Gestalt von Kennwortanzeigen meine Maßnahmen zur
Lenkung des Arbeitseinfatzes im Rahmen des Vier—
jahresplans stört, bestimme ich folgendes:
V. Sonstige Mitteilungen.