Nr. 23
. Dezember 1936
Seite 244
In der Anlage 3, Mindestlöhne und Mindestentgelte“
wird im Abschnitt,, Mindestlöhne für Betriebsarbeiter“
folgendes geändert;
Lfd. Nr
Bezeichnung der Arbeit
Mindestarbeitszeiten in
Minuten flr
In Ziffer 7 wird hinter „Schneider“ hinzugefügt
Einrichter“.
In Ziffer 13 wird hinter „Zuarbeiterinnen“
eingefügte,„Hilfsarbeiterinnen“
nãharbeitenBulgeln
649 a
649 b
6490
Vordere Kante paspelieren . 15 3
Saum paspelieren 8 2
Koller paspelieren, jedes Teil 3
In der Anlage 5 „Wertstufen, Grundformen und
Mindestarbeitszeiten für Großstücke“ wird im Abschnitt B
„Grundformen“ in der Anmerkung zu J bis IV ein—
zgefüat: Das Annähen der Knöpfe gehört zur Grundform.
Im Abschnitt De,Mindestarbeitszeiten für zusätzliche,
nicht zur Grundform gehörende Arbeiten“ wird folgende
Nr. 217 hinzugefügt:
Futterfalte am Saum in Wertstufe IV 6 Minuten.
In der Anlage 6 „Weristufen, Grundformen und
Mindestarbeitszeiten für Westen“ wird im Abschnitt B
„Grundformen“ hinter der Wertstufe III hinzugefügt:
Anmerkung zu J bis III. Das Annähen der
Knöpfe gehört zur Grundform.
In der Anlage7 „Wertstufen, Grundformen und
Mindestarbeitszeiten für Hosen“ wird im Abschnitt B
„Grundformen“ hinter der Wertstufe III hinzugefügt:
Anmerkung zu J bis III. Das Annähen der
Knöpfe gehört zur Grundform.
Im Abschnitt O ,„Mindestarbeitszeiten für die Teil—
arbeiten der Grundformen“ wird in Nr. 319 hinter
„Skihose“ eingefügt: ohne Bündchen.
Im Abschnitt D, Mindestarbeitszeiten für zusätzliche,
nicht zur Grundform gehörende Arbeiten“ wird in
Nr. 379 hinter „Schnallen“ eingefügt: bei der Skihose.
In der Anlage 8, Wertstufe, Grundform und Mindest—
arbeitszeiten für Sakkos (Joppen) einfachster Verar⸗
beitung“ wird im Abschnitt B, Grundform“ in Ziffer 1
hinter „aufgesteppte“ eingefügt: oder eingeschnittene.
In der Anlage 10 „Wertstufe, Grundform und
Mindestarbeitszeiten für Hosen einfachster Verarbeitung“
wird im Abschnitt O,„Mindestarbeitszeiten für die Teil—
arbeiten der Grundform“ in Nr. 451 hinter „Saum“
eingefügt: Skihose ohne Bündchen
Im Abschnitt 11 „Trachtenjoppe“, Abschnitt A
„Grundform“ wird in Ziffer 2 in der 12. Zeile das
Wort „Steifleinen“ gestrichen, dafür wird gesetzt:
Leineneinlage.
In der Anlage 15 „Wertstufen, Grundformen und
Mindestarbeitszeiten für Sakkos aus Lüster oder Wasch—
lüster“ wird im Abschnitt B „Grundformen“ hinter
Wertstufe III hinzugefügt:
Anmerkung zu J. Die Anfertigung der Wat—
tierung gehört nicht zur Grundform.
Diese Tarifordnung tritt am 1. Dezember 1936
in Kraft.
Körner
Tarifregister Nr. 431/2.
Der Sondertreuhänder der
Zeimarbeit im deutschen
Bekleidungsgewerbe
gleichzeitig als Sondertreu⸗
händer der Arbeit für die
Oberbekleidungsindustrie
Tarifordnung für die Berufsbekleidungsindustrie.
Auf Grund der 88 32 bis 34 des Gesetzes zur Ord⸗
aung der nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934
und der 88 20 und 21 des Gesetzes über die Heim—
arbeit vom 23. März 1934 ändere ich die Tariford⸗
nung vom 17. September 1936, Tarifregister Nr.
131/1, nach Beratung in einem Sachverständigenaus—
chuß wie folgt:
In der Anlage 1 „Ortsgruppenverzeichnis“ wird
folgendes geändert:
In der Ortsgruppe J wird eingefüqt: Sachsenhausen
bei Berlin.
In Ortsgruppe II wird Kassel gestrichen, eingefügt
wird: Nürnberg-Fürth.
In Ortsgruppe 111 wird Neugersdorf gestrichen,
eingefügt werden die Orte Kassel, Neu-Ulm. Außer—⸗
dem wird hinter Seifhennersdorf eingefügt: Neugersdorf
ind alle übrigen Orte in den Kreishauptmannschaften
Löbau und Zittau.
In der Anlage 2,, Mindestlöhne für Betriebsarbeiter“
wird in der Ziffer 7 hinter Zuarbeiterinnen eingefügt:
Hilfsarbeiterinnen.
In der Anlage 3 Abschnitt J „Grundform und
Mindestarbeitszeilen für Jacken usw.“ wird im Ab—
schnitt Be„Mindestarbeitszeiten für die Teilarbeiten
der Grundform“ die Nr. 10 gestrichen. In Nr. 12
wird gestrichen: „Kanten nur umgesteppt“.
Im Abschnitt C,Mindestarbeitszeiten für zusätzliche,
nicht zur Grundform gehörende Arbeiten“ wird in der
Nr. 32 „Lüster“ gestrichen. Eingefügt wird Nr. 47:
Innere Tasche anstaffieren 5 Minuten“.
Außerdem wird hinter Nr. 454 hinzugefügt:
Anmerkung zu Nr. 451. Bei Trainingshosen
ohne Seitentaschen können die Mindestarbeitszeiten
gekürzt werden, die für Näharbeiten um 14 Minuten,
die für das Bügeln um 2 Minuten.
Im Abschnitt De, Mindestarbeitszeiten für zusätzliche,
nicht zur Grundform gehörende Arbeiten“ wird folgende
Nr. 483 hinzugefügt:
Bündchen mit 2 Knopflöchern oder bis
2 Schnallen . .. 8 Minuten
(Spalte Näharbeiten).
In der Anlage 13 „Grundformen und Mindest—
arbeitszeiten für Trachten“ werden im Abschnitt J
„Janker“ im Abschnitt D, Mindestarbeitszeiten für die
zusätzlichen, nicht zur Grundform gehörenden Arbeiten“
folgende Nummern eingefügt: