Full text : 2.1936 (0002)

Amtliche Nitteilungen

DES TREVHANDERS DER ARBEIT
FR DASs WVWIRTSCHAFTSGEBIET SAARLAND -PFALZ

Herausgegeben von der Dienststelle des Treuhänders
der Arbeit sür das Wirtschaftsgebiet Saarland⸗Pfalz,
Saarbrücken 3, Großherzog-Friedrich-Straße 521,
—A
2 mal. Bestellungen durch die Post. Bezugspreis
monatlich 50 Pfennig einschließlich Bestellgeld.

2. Jahrgang

—X

15. Oktober 1936

Verantwortlich für den Inhalt: Hauptmann a. D.
Gustav Böhm, Treuhänder der Arbeit für das
Wirtschaftsgebiet Saarland⸗-Pfalz. Druck und
Verlag: Pecheur'sche Buchdruckerei, Saarbrücden,
Passagestraße 3, Telephon Nr. 201 43.

Nummer 20

Inhalt:

.

Allgemeine Bekanntmachungen des
Treuhänderamtes.

Bekanntmachung von Tarifordnungen
und Richtlinien der Sond⸗rtreuhänder.
Hinweis, betr. die Tarifordnung fur die Herren⸗
Oberbekleidungsindustrie im Deutschen Reich
Hinweis, betr. die Tarifordnung für die Berufs⸗
belleidungsindustrie im Deutschen Reih... „204
Hinweis, betr. die Tarifordnung für die Knaben⸗
Oberbekleidungsindustrie im Deutschen Reich 204

Bekanntmachung, betreffend Einsendung der
Listen für die in Heimarbeit Beschäftigtfen im
Wirtschaftsgebiet Saarland-Pfalz

Zeite 200

Bekanntmachung von Tarifordnungen
und von Richtlinien des Treuhänders
der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet
Saarland⸗-Pfalz.

IV. Gesetze — Verordnungen — Erlasse.
Dritte Durchführungsverordnung zum Spinn⸗
stoffgesetz. Vom 29. September 1936...
Verordnung über Fürsorge für Soldaten und
Arbeitsmänner. Vom 30. September 1936.

Tarifordnung für die Eisen- und Metallindustrie
in der Vfalz

201

„204

Aenderung der Tarifordnung für die Eisen—
und Metallindustrie im Saarland (mit Aus—
nahme der eisenerzeugenden Industrie) vom
13Mai 19368 —

205

203 V. Sonstige Mitteilungen.

J. Allgemeine Bekanntmachungen des Treuhänderamtes.
Bekanntmachung
betreffend Einsendung der Listen für die in Heim⸗
arbeit Beschäftigten im Wirtschaftsgebiet
Saarland-Pfalz.

Zwischenmeister sowie derjenigen Hausgewerbetreibenden
und anderen arbeitnehmerähnlichen Personen, die den
in Heimarbeit Beschäftigten gleichgestellt sind, in drei—
facher Ausfertigung an das Arbeitsamt einzusenden,
das für den Betrieb des zur Listenführung Ver—
pflichteten zuständig ist.

Nach meiner „Anordnung, betreffend die Einsendung
der Listen der in Heimarbeit Beschäftigten im Wirt—
schaftsgebiet Saarland-Pfalz“ vom 27. März 1936
(veröffentlicht in meinen Amtlichen Mitteilungen vom
15. April 1936, Seite 88) sind alle Gewerbetreibenden
und Zwischenmeister verpflichtet, zweimal im Jahr die
Listen der in Heimarbeit Beschäftigten und der

Nach dieser Anordnung müssen die Listen der Per—
sonen, die in der Zeit vom 1. Mai 1936 bis 31. Obk—
tober 1936 in Heimarbeit beschäftigt worden sind,
in der Zeit vom 1. bis 15. November 1936
dem Arbeitsamt eingereicht werden.
            
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