Amtliche Mitteilungen
DES TREVHANDERS DER ARBEIT
FR DAS WVIRTSCHAFTSCEBIET SAARLAND PFALZI
Herausgegeben von der Dienststelle des Treuhänders
der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Saarland-Pfalz,
Saarbrücken 3, Großherzog-Friedrich-Straße 52 1,
Telephon Nr. 296 61 -2 96 62. — Erscheint monatl.
2 mal. Bestellungen durch die Post. Bezugspreis
monatlich 50 Pfennig einschließlich Bestellgeld
2. Jahrgang
—— Z
1. Oktober 1936
Verantwortlich für den Inhalt: Hauptmann a. D.
Gustav Böhm, Treuhänder der Arbeit für das
Wirtschaftsgebiet Saarland-Pfalz. Druck und
Verlag: Pecheur'sche Buchdruckerei, Saarbrüucden,
Passagestraße 3, Telephon Nr. 201 43.
Nummer 19
Inhalt:
Allgemeine Bekanntmachungen des
Treuhänderamtes.
I
Bekanntmachung von Tarifordnungen
und Richtlinien der Sondertreuhänder.
Aenderung des als Tarifordnung weitergeltenden
Reichstarifvertrages für die Herrenkonfektion.
Tarifordnung für die Uniform⸗Schneiderei im
Hebiet des Deutschen Reiche...
UAnordnung betreffend Urlaubsmarken im Bau—
zewerbeee.
Anordnung des Sondertreuhänders für die
deutsche Zigarrenherstellung. Aussetzen in der
Zigarrenindustrie. —
Bekanntmachung betreffend Entgeltüberwachung
im deutschen Korbmachergewerbe....
Bekanntmachung betreffend soziale Unbedenk—
lichkeitsbescheinigungen für Behördenlieferungen
Seite 190
Seite 192
2
2.
Verteilung der Arbeitszeit nach 8 4 der
Arbeitszeitordnung
„192
1991
2
198
194
Bekanntmachung von Tarifordnungen
und von Richtlinien des Treuhänders
der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet
Saarland⸗Pfalz.
35
190
IV. Gesetze — Verordnungen — Erlasse.
Verordnung über eine Sonderhilfe für lang—
fristige Kurzarbeiter in der Textilindustrie.
Aenderung der Tarifordnung für die an Bau—
vorhaben der Wehrmacht beteiligten Betriebe
des Baugewerbes im Wirtschaftsgebiet Saar—
land⸗Pfalz...
190
191
V. Sonstige Mitteilungen.
. Allgemeine Bekanntmachungen des Treuhänderamtes.
Bekanntmachung
betreffend soziale Anbedenklichkeitsbescheinigungen
für Behördenlieferungen.
Firmenangabe undZ Angabe der auftragver⸗
gebenden Behörde,
Gesamtzahl der Gefolgschaftsmitglieder,
Genaue Angabe der Tarifverträge oder
Tarifordnungen, nach denen
a) die Arbeiter,
b) die Angestellten
bezahlt werden.
2.
3
Anstelle meiner Bekanntmachung betreffend Be—
scheinigung über die ordnungsmäßige Einhaltung
tariflicher Bestimmungen, veröffentlicht in Nr. 14
meiner „Amtlichen Mitteilungen“ vom 15. Juli 1936.
ordne ich an:
Anträge an den Treuhänder der Arbeit auf Aus—
stellung sozialer Unbedenklichkeitsbescheinigungen müssen
folgende Angaben enthalten:
Wo Tarife nicht bestehen und sich die Löhne
oder Gehälter nach Bestimmungen einer Betriebs—
ordnung richten, ist dies anzugeben und die
fragliche Betriebsordnung miteinzusenden.