Amtliche Mitteilungen
DES TREVHANDERS DER ARBEIT
FüR DAS WIRTSCHAFTSGEBIET SAARLAND PFALZ
Herausgegeben von der Dienststelle des Treuhänders
der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Saarland⸗Pfalz,
Saarbrücken 3, Großherzog-Friedrich-Straße 521,
Telephon Nr. 29661 -296 62. — Erscheint monatl.
2 mal. Bestellungen durch die Post. Bezugspreis
monatlich 50 Pfennig einschließlich Bestellgeld
2. Jahrgang
Allgemeine Bekanntmachungen des
Treuhänderamtes.
Tarifordnung für den Einzelhandel im Wirt—
schaftsgebiet Saarland-Pfalz..
Bekanntmachung betreffend untertarifliche Be—
zahlung in landwirtschaftlichen Betrieben
Bekanntmachung von Tarifordnungen
und von Richtlinien des Treuhänders
der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet
Saarland⸗Pfalz.
II.
Bekanntmachung von Tarifordnungen
und Richtlinien der Sondertreuhänder.
Abänderung der Reichstarifordnung für die
deutsche Zigarrenherstellung vom 10. Oktober
IJzßß
„Verantwortlich für den Inhalt: Hauptmann a. D.
Gustav Böhm, Treuhänder der Arbeit für das
Wirtschaftsgebiet Saarland-Pfalz. Druck und
Verlag: Pecheur'sche Buchdruckerei, Saarbrücden,
—
Passagestraße 3, Telephon Nr. 20143.
1. August 1936
Nummer 15
Inha
1t:
Tarifordnung zur Regelung des Urlaubs für
das Jahr 1936 in der Uniformmaßschneiderei
Seite 162
Seite 160
Abänderung bezw. Ergänzung der Tariford⸗
nung für die Herstellung von Aräometern in
der Heimarbeit vom 6. Januar 1936 im
Deutschen Reich.
Tarifordnung für die Herstellung von chirurg.
Glasgeräten usp. —
1681
X
1383
IV. Gesetze — Verordnungen — Erlasse.
Verordnung über die Erhebung der Gemeinde⸗
biersteuer im Saarland..
Zweite Durchführungsverordnung zum Spinn⸗
fioffgesetzzz...
3
5*
g
161 V. Sonstige Mitteilungen.
J. Allgemeine Bekanntmachungen des Treuhänderamtes.
Tarifordnung für den Einzelhandel im Wirtschafts⸗ I88 gelagerten Fälle. Sie sind nicht ab—
i Pfalz. ießend.
gebiel SuarlandePlal Bei der Einreihung der einzelnen Angestellten in
In letzter Zeit bin ich über die Auslegung der die Gehaltsgruppen ist mit besonderer Sorgfalt zu
Gehaltsgruppeneinteilung obiger Tarifordnung befragt prüfen, ob ihre Tätigkeit und Verantwortung die
worden. Anwendung einer bestimmten Berufsbezeichnung recht—
Die Anfrage gibt mir Veranlasfung, allgemein ertigt. Nicht jeder Leiter der Verkaufsstelle eines
darauf hinzuweisen, daß für die Einreihung in die zrößeren Unternehmens ist z. B. trotz der manchmal
einzelnen Gehaltsgruppen neben den beruflichen rrtuͤmlichen Bezeichnung ein „Filialleiter“. Während
Voraussetzungen und dem Anstellungsvertrag aus⸗— ür den Filialleiter eigene Kalkulation und eigenes
schlaggebend ist, welche Tätigkeitf der Ange— Finkaufs- und Absatzrisiko wesentlich ist,
stellse ausübt und welches Maß an Ver— Festeht die Tätigkeit und Verantwortung des „Ver—
antwortung er trägt. Die besonderen Merkmale eilungs- oder Verkaufsstellenleiters“ häufig nur in
sind bei den einzelnen Gehaltsgruppen jedes Mal der mengenmäßzigen Anforderung der Waren vom
besonders aufgeführt. Die in der Gehaltsgruppen— Zauptgeschäft, ferner im Verkauf und in der Ver⸗
einteilung genannten Beispiele betreffen nur die echnung dieser Waren. Besondere Verantwortung