Nr. 1
4. Januar 1936
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die Arbeit nicht im Zeitlohn ausgeführt wird, ent⸗
prechende Abschläge bezirklich zu vereinbaren, die jedoch
5 v. H. nicht übersteigen dürfen.
4.
herwitwete, geschiedene oder getrennt lebende
Frauen, ferner unverheiratete Mütter, die für
den Unterhalt eigener Kinder unter 15 Jahren
selbst sorgen müssen.
III. Die Familienzulage ist vom Führer des Betriebes
im Schlusse jseder Lohnwoche bzw. Lohnperiode getrennt
von dem erzielten Akkordlohn zu verbuchen und den
Berechtigten unter Empfangsbescheinigung auszuzahlen.
B. Heimarbeiterzuschlag.
Sämtliche in der Heimarbeit mit der Herstellung
oon Zigarren, Zigarillos oder Stumpen Beschäftigten
erhalten auf die tariflichen Akkordlöhne einen festen
Zuͤschlag für 1000 Stück abgelieferter Zigarren, Ziga—
cillos oder Stumpen in Höhe von
O, 30 RM für A-und B-Fassons sowie für das Einzel⸗
mille Stumpen
,33 „„C-Fassons
, 40 . D-⸗
Für Zigarillos wird ein Zuschlag von 0,15 RM Qfür
1000 Stück gewährt.
Wird in Heimarbeit nur gerollt, dann beträgt der
Zuschlag 60 v. H. der obigen Sätze.
Werden nur Wickel hergestellt, dann beträgt der
Zuschlag 40 v. H. der obigen Sätze.
E. Sortierer.
J. Zigarren:
1. Der Sortierlohn umfaßt die Entlohnung für alle
Arbeiten, die nötig sind, um lose, unsortierte Zigarren
in Kistchen nach einem vorgeschriebenen Sortiment zu
packen. Hierfür beträgt der Reichsgrundlohn für
1000 Zigarren:
in Sortierklasse
a b 8
gut weniger schlecht
liegende Zigarren
in Kof
23 245 26,5
C. Zurichter.
Die Zurichterlöhne sind in den Bezirkstarifordnungen
festgesetzt.
a) für Vorsortieren bis zu 5 Farben
b) für Reinsotieren (rot bis fahl
hell bis dunkel, blank bis matt):
bis 25 Endfarben....
von 26 bis 50 Endfarben
„51, 75
94 76 74 100 22 *
für je weitere angefangene
25 Endfarben
für Spiegeln:
10/10lose und gebündelt (18bzw.
12 Spezialzigarren). ..
2020 lose (10 bis 13 Spiegel—
zigarren). *
1040 lose (9 bis 13 Spiegel⸗
zigarrenn. *
500 lose (10 Spiegelzigarren)
100/100... —
rür Bündeln (und oder) Einlegen
in Kisten, Schieber oder Preß
kästen:
1010 lose.
10/10 gebündelt
2020 lose
10/40 lose
30/50 lose
100/0100.
zür Pressen (Einzelpressung),
Umlegen und / oder Nachbündeln
werden Zigarren unmittelbar
n Kistchen gepackt, so hat der
Sortierer auch Anspruch auf
diesen Lohnanteil):
10,010 lose .. .... 8,510 11
10/10 gebündelt ...110 11 12
2020 lose 1465 17 19.5
40/40 lose 22 24 285,5
50/50 lose 24 25,,5 28
2. Diese Löhne erfahren Zuschläge für! 9000 Zigarren:
a) für Links- und Rechtssortieren 185 205 28
b) wird eine Partie Zigarren vor Beginn des regu—
sären Sortierens in wei Teile für ein erstes und
D. Familienzulage für Zurichter, Wickelmacher und
Roller.
1. Die bei der Herstellung von Zigarren, Zigarillos
und Stumpen im Abkordlohn als Zigarrenmacher,
Roller, Wickelmacher oder Zurichter beschäftigten Haus—
haltungsvorstände erhalten neben ihrem Akkordverdienst
ine Zulage. Das gilt auch, soweit sie in Heimarbeit
ätig sind und gilt auch für die JZeit des tariflichen
Urlaubs. Die Zulage beträgt:
10 11 12
19,5 22 24
355 41 46,5
10415 51
78 89 99,5
für Haushaltungsvorstände,
die dis zu 2 Kindern unter
15 Jahren zu versorgen
haben ...
für Haushaltungsvorstände,
die z oder mehr Kinder unter
15 Jahren zu versorgen haben 2,50 J
Diese Beträge werden ausgezahlt, sofern die Em—
ofangsberechtigien in der Woche gearbeitet haben:
mindestens 40 Stunden . in voller Höhe,
25 bis 39 Stunden zu zwei Drittei
v 12, 24 „ jur Hälfte.
In Einjzelfällen, wie z.B. Auflösung des Arbeits⸗
erhältnisses, außertariflicher Urlaub usw. wird für je
ZArbeitsstunden ein Anspruch auf Vs der obengenannten
Beträge erworben.
[I. Als Haushaltungsvorstände gemäß Ziffer J gelten:
1. verheiratete Männer, auch wenn deren Frauen
erwerbstätig sind,
verwitwete, geschiedene, getrennt lebende oder
unterhaltungspflichtige Männer, die einen selb⸗
ständigen Haushält führen oder für den Unter⸗
halt eigener Kinder unter 15 Jahren selbst
sorgen müssen,
oerheiratete Frauen, die ihren Ehemann er—
nähren müssen,
145 15,5 18.5
155 185 205
1933 2224
265 29 31.5
29 325 355
59 78 865