Full text : 2.1936 (0002)

Nr. 14

15. Juli 1936

Seite 154

— Tarifregister Nr. 486/1 — (Reichsarbeitsbl. 1934
Nr. 346. VI 572) erfährt nachstehende Aenderungen:
1. Ziffer 41 lautet neu:
„41. Taschenlängen (Taschenstücken) stricken (Einkaufs⸗
netze):
a) einfädig .. 121 Rpf je 1000 Maschen
b) mehrfädig. . 1393 , 1000 “
2. Es wird folgende Ziffer 412 neu angefügt:
412: Kindernetze stricken 121 Tp je 1000 Maschen
Umhäkeln der
Kindernetze. . 112 „„Dutzend “
3. Die Ziffern 42 und 43 erhalten je folgenden Zusatz:
„Diese Entgelte beziehen sich nur auf die Be—
arbeitung der in Ziffer 41 bezeichneten Netze.“
Ziffer 45 erhält folgende Neufassung:
45. Haar- und Sportnetze:
a) Strichen.. . 9 pf je 1000 Maschen
b) Häkeln:
Maritza und Rosetta
Maritza, Stäbchen
Perlhaube, Lilohaube,
Schmetterlingshaube,
„Saarbrücken“ ..
Ringsgabel.. ..
Halbgabel....
Ringsgummi . ..
Ringszackenrand ..
Schleier, etwa 140 cm
lang....
Häubchen, doppelt
Anhäkeln eines dehn⸗
baren Trikotbandes
an die Haube .. 0,20,
5. Ziffer 47 erhält folgenden Wortlaut:
.47. Ballnetze stricken, ein—
schließlich Quaste u. Zug 11 HNpf je 1000 Maschen.“
6. Es wird folgende Ziffer 47 à angefügt:
.47 a. Ballnetze
aus Perlgarn .. 1214 Rpf je 1000 Maschen
dasselbe mit Zug⸗
vorrichtung und
Verschlußfaden
aus feiner Baum⸗
wolle uud Kunst⸗
seide.
dasselbe mit Zug⸗
vorrichtung und
Verschlußfaden

„Anmerkung;zu Ziffern 41 bis 43, 45, 47, 47 u. b:
Die Stückentgelte verstehen sich für Lieferung
zespulten Garnes feiner als 12/1 sowie gespulter
Kunstseide und gespulten Eisengarnes 643.
Muß die Heimarbeiterin dieses Material selbst
spulen, so sind hierfür je Ekg folgende Zuschläge
zu gewähren:
a) bei Eisenggrn.... 18 Npf
b) bei Garn und Kunstseide.. 25,
Werden Garn oder Kunstseide in Döckchen
von höchstens 58g Gewicht geliefert, so entfällt
der Zuschlag.“

II.

Die Tarifordnung tritt am 15. August 1936 in
Kraft.
Ausfuhraufträge, die bis 5. Juli 1936 hereinge—
nommen worden sind, können für die Zeit bis 31. Ok—
tober 1936 ausnahmsweise auf Antrag durch den
Sondertreuhänder der Heimarbeit aus der Tarifordnung
herausgenommen werden.
Der Beauftragte
Dr. Hoppe

Tarifregister Nr. 11204.
Der Sondertreuhaänder der
Heimarbeit für die Glas—
warenherstellung und ⸗be⸗
arbeitung im Gebiete des
Deutschen Reiches.

Erfurt, den 25. Juni 1936.
R.⸗Arb.Bl. Nr. 19
vom 5. Juli 1936.

Aufhebung der Tarifordnungen für die Herstellung
von Tasten⸗- und Sicherungsstöpselgläsern in Heim⸗
arbeit.

Gemäß 88 32 bis 34 des Gesetzes zur Ordnung
der nationalen Arbeit vom 20. Januar 1834 und 8 21
des Heimarbeitgesetzes vom 23. März 1934 (Reichsgefetzöl.
 JI S. 214) werden nach Beratung im Sach⸗
derständigenausschuß die Tarifordnungen vom 11. Ok⸗
lober 1935 (Tarifregister Nr. 1120/2) und vom 4. April
1936 (Tarifregister Nr. 112043) sowie die Gleichstellung
der Hausgewerbetreibenden mit den in der Heimarbeit
Beschäftiglen (Tarifregister Nr. 11201) mit sofortiger
Wirkung aufgehoben.

Forchmann

1412 .„1000
7. Es wird folgende Ziffer 47b angefügt:
„47 b. Märbel- oder Spiel⸗
warennetze einschließ⸗ .,
ich Quaste u. Zug 11Rgpfje 1000 Maschen.“

3. Hinter 47b wird nachstehende Ergänzung auf
genommen:
            
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