Amtliche Nitteilungen
DES TREVHANDERS DER ARBEIT
FÜüR DaAs WIRTSCHAFTSGEBIET SAARLAND-PFALZI
Herausgegeben von der Dienststelle des Treuhänders
der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Saarland-Pfalz,
Saarbrücken 3, Großherzog-Friedrich-Straße 521,
Telephon Nr. 29661-296 62. — Erscheint monatl.
2 mal. Bestellungen durch die Post. Bezugspreis
monatlich 50 Pfennig einschließlich Bestellgeld.
2. Jahrgang
*
Ven
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1. Juli 1936
Verantwortlich für den Inhalt: Hauptmann a. D.
Gustav Böhm, Treuhänder der Arbeit für das
Wirtschaftsgebiet Saarland-Pfalz. Druck und
Verlag: Pecheur'sche Buchdruckerei, Saarbrücken,
Passagestraßze 3, Telephon Nr. 201 43.
Nummer 13
Inhalt:
J
Allgemeine Bekanntmachungen des
Treuhänderamtes.
Die Einführung des Urlaubsmarkensystems
im Baugewerbe durch die Sechzehnte Durch
führungsverordnung zum Gesetz zur Ordnung
der nationalen Arbeitt
Sozialpolitische Betreuung der Notstandsarbeiterr...
Aenderung des als Tarifordnung weiter
geltenden Reichsangestelltentarifs in der Fassung
der Tarifordnung vom 22. November 1935
Abänderung des als Tarifordnung weiter
geltenden Tarifvertrages für die Angestellten
der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und
Arbeitslosenversicherung.... —.
Abänderung des als Tarifordnung weiter
geltenden Tarifvertrages für die Angestellten
bei der bayerischen Staatsverwaltung..
Abänderung der Tarifordnung für die Wäsche—
bandweberei vom 4. Dezember 1935 im
Deutschen Reihh..
Seite 143
Seite 136
1239
Bekanntmachung von Tarifordnungen
und von Richtlinien des Treuhänders
der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet
Saarland⸗-Pfalz.
Tarifordnung für die Angestellten des Groß—
hasidels und der Industrie im Saarland .
139
IV. Gesetze — Verordnungen — Erlafse.
Verordnung über die Heimarbeit in der Gemüse—
und Obstkonservenindustrie..
Verordnung über den Vertrieb von Urlaubs—
karten und Urlaubsmarken, sowie über die
Auszahlung von Urlaubsgelde.
Bekanntmachung von Tarifordnungen
und Richtlinien der Sondertreuhänder.
Abänderung des als Tarifordnung weiter
geltenden Lohn- und Arbeitstarifvertrages für
das Gipser⸗ und Stukkateurgewerbe in Baden
und Teilen der Vorderpfalz vom 15. April 1939
143 V. Sonstige Mitteilungen.
lJ. Allgemeine Bekanntmachungen des Treuhänderamtes.
Die Einführung des Urlaubsmarkensystems im Bau⸗
gewerbe durch die Sechzehnte Durchführungsverord⸗
nung zum Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit.
Von Ministerialrat
Dr. jur. Otto Kalckbrenner, Berlin.
eine derartig umfassende Gestaltung und Fortbildung
erfahren, daß den deutschen Volksgenossen, die als
Arbeiter oder Angestellte fätig sind, ein zum mindesten
mehrtägiger bezahller Urlaub zur Erhaltung und Wieder—
herstellung ihrer Arbeitskraft gesichert is. Das Recht
auf Urlsaub hat sich in der Wirsschaft allgemein
durchgesetz. Der Wandel der Gesinnung, der die
arbeisenden Menschen, Unternehmer und Arbeiter,
usammenführt, damit sie Träger und Glieder einer
Hemeinschafi zum Nutzen von Volk und Staat werden,
hat hier bereiis bedeutsame soziale Fortschritte gezeitigt;
1. Das Urlaubsrecht ist zwar im Wege der Gesetz—
gebung noch nicht geregelt, aber es hat durch die
Tariffestsetzungen der Treuhänder der Arbeit bereits