Full text : 2.1936 (0002)

Nr. 12

15. Juni 1936

Seite 135

)

Lederhandschuhindustrie, Gewerbeklasse XX 6,
Zulassung vom 27. Mai 1936, Deutscher Reichs
anzeiger Nr. 123, in Kraft getreten am 1. Juni
1936 (s. vorstehend).
In Vertretung
Dr. Rachner

Spalte 2: Gattung, Eichzeichen und Tragfähigkeit
des Fahrzeuges.

Spalte 3: Tag des Beginns der Beschäftigung.
Spalte 4: Art der Beschäftigung (Dienststellung an
Bord) und ausgeführte Reisen (Beginn
und Beendigung, Ausgangs- und Endort,
Tag des Uebergangs von einem Strom—
gebiet auf das andere, längere Unter—
brechungen).
Spalte 5: Tag der Beendigung der Beschäftigung.
Spalte 6: Unterschrift des Führers des Fahrzeugs
mit Zeitangabe.
Die Unterschrift des Führers des Fahrzeugs ist von
einer Polizei⸗ oder Hafenbehörde zu beglaubigen.
(2) Die nach 8 8 Abs. 1 zu erstattenden Anzeigen
jaben sich nur auf
a) den Tag des Beginns und der Beendigung so—
wie die Art der Beschäftigung (8 5),
b) die Aenderung der Beschäftigungsart (8 6),
c) die Aenderung der Wohnung
zu erstrecken. Die darüber hinausgehenden, nach 8 13
Abs. 1 einzutragenden Angaben sind nicht anzuzeigen.
Berlin-Charlottenburg. den 4. Juni 1936

Anordnung des Präsidenten der Reichsanstalt für
Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung
über die Jührung des Arbeitsbuches in der Binnen⸗
schiffahrt.
Vom 4. Juni 1936.

Auf Grund des 8 19 der ersten Verordnung zur
Durchführung des Gesetzes über die Einführung eines
Arbeitsbuches vom 16. Mai 1935 in der Fassung der
Dritien Verordnung zur Durchführung des Gesetzes
über die Einführung eines Arbeitsbuches vom 9. Mai
19361) (Reichsgesetzbl. JI S. 444) ordne ich mit Zu—⸗
stimmung des Reichsarbeitsministers folgendes an:
Die Anordnung zur Einführung des Arbeitsbuches
vom 18. Mai 19352) (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 115)
wird durch folgende Vorschrift ergänzt:

8 13.
(1) Für die Dauer der Beschäftigung in der Binnen—
schiffahrt sind die Arbeitsbücher für die Mitglieder der
Schiffsmannschaft eines Fahrzeugs der Binnenschiffahrt
in den Spalten 1 bis 6 der Seite 6 ff. des Arbeitsbuches
 wie folgt auszufüllen:
Spalte 1: Name, hilfsweise Nummer des Fahrzeuges,
Name u. Wohnort des Schiffseigentümers,
Vor- und Zuname, Wohnort und Woh—
nung des Führers des Fahrzeuges.

Der Präsident
der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung
und Arbeitslosenversicherung

Dr. Syrup

i) Reichsarbeitsbl. 1986 S. J 188.
Relaͤsarbeilsbl. 1086 S. 11657.

V. Sonstige Mitteilungen.
            
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