Saarbrücker Kreisblatt
Amtliches Anzeigenblatt für den Kreis Saarbrücken
Herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken — Erscheint wöchentlich
Druck und Verlag: Heinrich Hampel Sohn, Völklingen, Kühlweinstr. 3 — Fernsprecher 88 — Bezugspreis vierteljährlich o.00 RM
Ur. 23
Saarbrücken, den 23. August 1938 64. Jahrgang
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viehseuchenpolizeiliche Anoronung
Zum Schutze gegen die in der Gemeinde Großrxosseln
herrschende Maul- und Klauenseuche wird auf Grund
der 88 17, 47, 48 des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni
1909 (XEBl. S. 519) in Verbindung mit den 88 1838 ff.
der vieseuchenpolizeilichen Anordnung des Preußischen
Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten
vom 1. Mai 1912 GBeilage zu Stück 105 des Reichs—
und Staatsanzeigers) mit Ermächtigung des Reichskom—
missars für das Saarland angeordnet:
Die Gemeinde Großrosseln bildet einen Sperrbezirk,
auf den die Vorschriften der im Kreisblatt Nr. 6 und7
von 1938 veröffentlichten viehseuchenpolizeilichen Anord—
rung Anwendung finden.
Saarbrücken, den 22. August 1938.
Der Landrat
J. V.
Dr. Sander.