Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

8 14.
Das Rauchen in Verkaufsständen, in denen Lebens—
mittel feilgehalten werden, oder in denen Stroh oder
sonst leicht brennbare Stoffe liegen und in Verkaufs—
ständen, in denen unabwaschbare Lebensmittel feilge—
boten werden, ist verboten.

8 15.
Das Mitbringen von Fahrrädern, Kinderwagen und
Hunden Gnit Ausnahme von Zughunden) ist nicht ge—
stattet.
8 16.
Das Wegwerfen von Warenabfällen, Packmaterial usw.
ist verboten.
817.
Ungebührliches Anpreisen oder lautes Ausrufen ist
richt gestattet.

II.
Krammärkte.
8 18.
Oie Krammärkte (Kirmessen) in der Gemeinde Sulz—
bach finden für den Ortsteil Sulzbach am 1. Sonntag
und dem darauf folgenden Montag und Dienstag im
Monat September jeden Jahres und für den Ortsteil
Altenwald am dritten Sonntag und dem darauf fol—
genden Montag und Dienstag im Monat Juni jeden
Jahres statt.

819.
Auf den Krammärkten dürfen außer den für die
Wochenmärkte zugelassenen Gegenständen Waren aller
Art feilgehalten und Leistungen und Lustbarkeiten dar—
geboten werden. Der Verkauf geistiger Getränke zum Ge—
nuß auf der Stelle bedarf der polizeilichen Genehmigung

8 20.
Mit dem Aufbau der Verkaufs- und Schaubuden darf
erst nach Beendigung des vorausgegangenen Marktes
hegonnen werden.

8 21.

Der Handel auf den Krammärkten muß um 21 Uhr,
der Betrieb von Lustbarkeiten um 23 Uhr beendet sein.
8 22.

Die Marktaufsicht wird von der Polizeiverwaltung aus—
zjeübt. Alle Marktbesucher haben den zur Aufrechterhal—
ung des Verkehrs und der Ordnung getroffenen An—
»rdnungen der Marktaufsichtsbeamten Folge zu leisten.
säufer und Verkäufer, die den Anordnungen nicht fol—
zgen, können vom Marktplatz verwiesen werden.
8 23.

Zuwiderhandlungen gegen diese Marktordnung werden
—B
nit der Verordnung über Vermögensstrafen und -bußen
vom 6. 2. 1924 (RGEBl. S. 44) mit Geldstrafe bis zu
150. — RM., im Unvermögensfalle mit Haft bis zu
8 Tagen bestraft.

8 24.

Die vorstehende Marktordnung tritt eine Woche nack
dem Tage ihrer Veröffentlichung im Saarbrücker Kreisd
zlatt in Kräft.
Sulzbach (Saar), den 1. Juni 1938.
Die Gemeinde-Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister:
Dr. Latz.

Saarbrücken, den 18. Juni 1938.
Der Landrat.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.