Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken
Herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken — Erscheint wöchentlich
Druck und Verlag: Buchgewerbehaus Aktiengesellschaft Gorm. Gebr. Hofer AG.), Zweigniederlassung Völklingen
Fernsprecher der DOruckerei Nr. 22615 (Amt Saarbrücken), Nr. 13 (Amt Völklingen) — Bezuagspreis vierteljährlich 0.90 RM.
Nr. 13 Saarbrücken, 21. Mai 1938 64. Jahrgang
* — —

Inhalt:
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung über den kleinen
Grenzverkehr mit Klauentiergespannen zur Früh—
jahrsbestellung.
Bekanntmachung betreffend geologische Aufnahme—
arbeiten im Landkreis Saarbrücken.
Bekanntmachung betr. Straßensperre in Fischbach.
Marktordnung für die Gemeinde Friedrichsthal.
Marktordnung für die Gemeinde Dudweiler.

Amtliche Bekanntmachungen.
bo Viehseuchenpolizeiliche Anordnung
über den kleinen Grenzverkehr mit Klauentiergespanunen
zur Frühjahrsbestellung.
In dem der viehseuchenpolizeilichen Anordnung über
den kleinen Grenzverkehr mit Klauentiergespannen zur
Frühjahrsbestellung vom 13. April 1938 (Amtsbl. S. 87),
abgeändert durch die viehseuchenpolizeiliche Anordnung
vom 23. April 1938 (Amtsbl. S. 93), beigefügten Ver—
zeichnisse der seuchenfreien Gemeinden sind wegen Er—
lböschens der Seuche hinzuzufügen:
a) die deutschen Gemeinden Naßweiler und St. Nikolaus,
b) die französischen Gemeinden Roßbrücken und Neun—
kirchen bei Busendorf.
Saarbrücken, den 4. Mai 1938.
Der Reichskommissar sfür das Saarland.
J. A.:
gez. Dr. Schüller.

Bekanntmachungen des Landratsamtes.

b1 Bekanntmachung.
Die Preußische Geologische Landesanstalt führt in die—
sem Jahre wieder geologische Aufnahmearbeiten im Land—
kreis durch. Mit den Arbeiten ist der Bezirksgeologe
und Professor Dr. Quiring beauftragt.
Unter Hinweis auf das Gesetz über die Durchführung
des Reichsgebietes nach nutzbaren Lagerstätten Cager⸗
stättengesetz vom 4. Dezember 1934) ersuche ich alle
nachgeordneten Dienststellen, den mit Dienstausweis ver—
sehenen Beauftragten erforderlichenfalls Schutz und Hilfe
zu gewähren. Alle sonstigen Behörden und auch Privat—
personen werden zur Unterstützung dieser gemeinnützigen
Arbeiten hiermit aufgefordert.
Saarbrücken, den 16. Mai 1938.
Der Laudrat.
J. V.:
Dr. von Dewitz
Regierungsassessor

62

Bekanntmaͤchung.
Zur Vornahme von Bauarbeiten an der Wegeunter—
führung in km 9,655 der Fischbachbahn wird die Sulz—
bachstraße in Fischbach von der Ecke Ottostraße bis Ein—
mündung Grühlingstraße für jeglichen Verkehr (auch
Fußgängerverkehr) bis auf weiteres gesperrt. Die Umlei—
ung des Verkehrs von Fischbach nach Sulzbach und um—
zekehrt erfolgt über die Grube Camphausen.
Saarbrücken, den 18. Mai 1938.
Der Landrat.
J. V.:
Dr. von Dewitz.

Bekanntmachungen anderer Behörden.

63 Marktordnung.
Auf Grund des 8 69 der Reichsgewerbeordnung und
des Polizeiverwaltungsgesetzes vom 1. Juni 1931 wird
folgende ortspolizeiliche Vorschrift erlassen:

J.
Wochen märkte.
31

Die Wochenmärkte in der Gemeinde Friedrichsthal
inden Donnerstags auf dem Adolfs-Hitler-Platz zwischen
Hindenburg- und Bismarckstraße und im Ortsteil Bild—
stock auf dem Hindenburg-Plätz zwischen Kaiser- und
Adolf⸗Hitler⸗Straße statt. Ist einer dieser Tage ein
Feiertag, so findet der Wochenmarkt an dem voran—
zehenden Werktag oder an einem anderen Werktag,
der von der Ortspolizeibehörde bestimmt wird, statt.

8 2.
Der Handel auf den Wochenmärkten dauert von 8 Uhr
is 13 Uhr.

83.
Gegenstände des Wochenmarktverkehrs sind:
rohe Naturerzeugnisse, mit Ausschluß des größeren
Viehes und bewurzelter Bäume und Sträucher;
Fabrikate. deren Erzeugung mit der Land- und
Forstwirtschaft, dem Garten⸗ und Obstbau oder der
Fischerei in unmittelbarer Verbindung stehen, oder
zu den Nebenbeschäftigungen der Landleute der Um—
gegend gehört, oder durch Tagelöhnerarbeit bewirkt
vird, mit Ausschluß der geistigen Getränke:
rische Lebensmittel aller Art;
Wolle, Baumwolle, Leinengarne, Litzen, Bänder,
Zpitzen, baumwollene Stoffreste, Kurzwaren, Woll—
uind Strickwaren, Hemden, Strümpfe, Schuhputz— und
Schuhpflegemittel aller Art, Scheren, Küchenmesser,
Blechwaren, Korbwaren, Steingut und Glaswaren.
Von den Wochenmarktgegenständen im Sinne des
366 Abs. LZiffer 1 uUnd 2 der RGEO. sind aus—
zjenommen alle pflanzlichen Erzeugnisse und Tees,
oweit sie als Arzneien zu Heil- und Vorbeugungs—
wecken für Krankheiten Verwendung finden sollen.
Vergl. 8 307 Ziff. 3 St.G.B. und 83 56 3. 9 und
42a der RGO.

1.

2.

3.

4.
            
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