Gacheheueter Kreisblalt
Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken
Herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken — Erscheint wöchentlich
Druck und Verlag: Buchgewerbehaus Aktiengesellschaft worm. Gebr. Hofer AG.). Zweigniederlassung Bölklingen
Fernsprecher der Druckerei Nr. 22615 (Amt Saarbrücken), Nr. 13 (Amt Völklingen) — Bezugsvreis vierteliährlich O.90 RM.
Nr. 8 Saarbrücken, 24. März 1938 64. Jahrgang
Inhalt:
2. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Saar⸗
brücken für das Rechnungsjahr 1937.
3. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Saar—
brücken für das Rechnungsjahr 1937 zum Sonder—
haushaltsplan des Nahrungsmitteluntersuchungsam⸗—
tes.
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung für die Gemeinde
Rilchingen-⸗Hanweiler.
Bekanntmachung betr. Verleihung des Rechts zur
Enteignung von Grundstücken.
Polizeiverordnung betr. Aufhebung der Polizeiver⸗
ordnung über die Verwendung der Hunde als Zug—
tiere
Bekanntmachungen des Landratsamtes.
36 2. Nachtragshaushaltssatzung
des Landkreises Saarbrücken für das Rechnungsjahr 1937.
Auf Grund des 8 88, Abs. 1, DEO. vom 830. 1. 1935
(RGBl. J. Seite 49 in Verbindung mit 8 6 der Ver—
ordnung über die Anpassung der Landesverwaltung im
Saarland an die Grundsätze des nationalsozialistischen
Staates vom 31. Juli 1935 (RGBl. J. Seite 1053)
wird nach Beratung mit dem Kreisausschuß folgende
Nachtragshaushaltssatzung festgestellt:
81
Der dieser Satzung beigefügte Nachtragshaushaltsplan
wird im ordentlichen Nachtragshaushaltsplan mit einer
Mehreinnahme von 800 812,- Reichsmarl
und mit einer Mehrausgabe von 800 812,- Reichsmar
festgesetzt.
Hierdurch erhöhen sich im ordentlichen Haushaltsplan
die Einnahmen von 4318 053, — RM. auf 5118865,—
Reichsmark, die Ausgaben von 4318 053, — RM. auf
5118 865, — RM.
82.
Die im Haushaltsplan festgesetzten Steuersätze für das
Rechnungsjahr 1937 werden durch die 2. Nachtrags—
Jaushaltssatzung nicht geändert.
Saarbrücken, den 18. März 1938.
Der Landrat:
Dr. Kurth,
kommissarischer Landrat.
Die Nachtragshaushaltssatzung liegt in der Zeit vom
24. bis 30. März 1938 auf Zimmer 34 des Kreisver—
waltungsgebäudes öffentlich aus.
Saarbrücken, den 19. März 1938.
Der Landrat:
Dr. Kurth.
37 3. Nachtragshaushaltssatzung
des Landkreises Saarbrücken für das Rechnungsjahr 1937
zum Sonderhaushaltsplan des Nahrungsmittelunter⸗
suchungsamtes.
Auf Grund des 8 88, Abs. 1, DEO. vom 30. 1. 1935
RGBl. J. Seite 49 in Verbindung mit 8 6 der Ver—
ordnung über die Anpassung der Landesverwaltung im
Saarland an die Grundsätze des nationalsozialistischen
Staates vom 31. Juli 1935 (RGBl. J. Seite 1053)
wird nach Beratung mit dem Kreisausschuß folgende
Nachtragshaushaltssatzung festgestellt:
8 1.
Der dieser Satzung beigefügte Nachtragshaushaltsplan
vird im ordentlichen Nachtragshaushaltsplan mit einer
Mehreinnahme von 18 537,— Reichsmark
und mit einer Mehrausgabe von 18537,— Reichsmark
estgesetzt.
Hierdurch erhöhen sich im ordentlichen Haushaltsplan
die Einnahmen von 45 751, — RM. auf 64288,- RM.;
die Ausgaben von 45 751, — RM. auf 64288,— RM.
Saarbrücken, den 18. März 1938.
Der Landrat:
Dr. Kurth,
kommissarischer Landrat.
Die Nachtragshaushaltssatzung liegt in der Zeit vom
24. bis 830. März 1938 auf Zimmer 34 des Kreisver⸗
valtungsgebäudes össentlich aus.
Saarbrücken, den 19. März 1938.
Der Laudrat:
Dr. Kurth.
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Zum Schutze gegen die in der Gemeinde Rilchingen—
hanweiler herrschende Maul- und Klauenseuche wird auf
Brund der 88 17, 47, 48 des Viehseuchengesetzes vom
26. Juni 1909 (KGEBl. S. 519 in Verbindung mit den
88 158 ff. der viehseuchenpolizeilichen Anordnung des
Preußischen Ministers für Landwirtschaft, Domänen und
Forsten vom 1. Mai 1912 Geilage zu Stück 105 des
Reichs- und Staatsanzeigers) mit Ermächtigung des
steichskommissars für das Saarland angeordnet:
81.
Die Gemeinde Rilchingen-Hanweiler bildet einen Sperr⸗
zezirk, auf den die Vorschriften der im Kreisblatt Nr. 6
und 7 veröffentlichten viehseuchenpolizeilichen Anord—
nungen Anwendung finden.
Saarbrücken, den 25. März 1938.
Der Landrat.
J. V.
Dr. von Dewitz.